Zonama
Hallo Ich bin derzeit in Elternteilzeit bei meinem regulären Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit - und damit die Teilzeitbeschäftigung- würde knapp 2 Monate vor Beginn des Mutterschutzes enden. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von meiner erneuten Schwangerschaft. Bisher wurden meine schwangeren Kolleginnen wegen Corona direkt ins BV geschickt, ich bin allerdings bereits vollgeimpft und weiß nicht, wie das in die Risiko-Bewertung einfließen wird. Welches Vorgehen würden Sie mir empfehlen, um einerseits nicht durch ein eventuelles BV „fest“ in die Teilzeitstelle zu rutschen andererseits aber trotzdem - bei eventueller Verlängerung der Elternzeit - weiterhin mein Einkommen zu erhalten? Meine Befürchtung ist, dass mein AG die Verlängerung der EZ nur als „volle“ EZ ohne Bezüge genehmigt. (Bisher habe ich 2,5 Jahre Elternzeit genommen). Meine Überlegung wäre jetzt, ausdrücklich die Verlängerung der Beschäftigung in Elternteilzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes zu beantragen. Wäre das so richtig?
Hallo, Die Frage ist doch, was Sie ohne erneute Schwangerschaft geplant haben. Sie müssen damit rechnen, versetzt zu werden und können dann nur VZ beantragen wenn Sie das au h tatsächlich leisten können. Es ist möglich, die TZ bis zum Mutterschutz zu nehmen und dann neu zu schauen. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Was ist denn dein Plan? Wie sähe es aus, wenn du nicht schwanger wärst? Möchtest und kannst du die beiden Monate vor Start des neuen Muttersschutzes wieder voll arbeiten? Dann ist es ja ganz einfach und du musst nichts weiter tun und positiv für dein EG ist es auch. Vielleicht hast du ja auch noch einiges an Urlaub übrig und der neue Urlaub aus dem Mutterschutz kommt ja auch noch dazu.. Auf ein BV wegen Corona würde ich mich allerdings (speziell voll geimpft) nicht verlassen. Oder willst du die letzten 6 Monate EZ dran hängen um weiterhin in TZ zu arbeiten? Dann musst du die EZ sowie die TZ Anstellung verlängern. Das kannst du ja auch jetzt schon beantragen, noch ohne, das dein AG überhaupt von deiner Schwangerschaft weiß. Die EZ beendest du dann zu Beginn des Mutterschutzes, wenn es soweit ist.
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