Li.lie
Guten Tag. Zum 1. Juni 2011 beginne ich die Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber. Seit letzten Sonntag weiß ich dass ich schwanger bin. Wie ist dies nun mit Schwangerschaftsschutz und Kündigungsschutz in der Probezeit? Wann muss ich meinen neuen Arbeitgeber darüber unterrichten dass ich schwanger bin? Oder kann ich die neue Arbeit nicht antreten? Freundliche Grüße Li.lie
Hallo, Sie gehen ganz normal hin u haben direkt, auch in der Probezeit (wenn der Vertrag nicht darauf befristet ist) Kündigungsschutz. Und dann arbeiten Sie eben bis zum Beginn des Mutterschutzes Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Li.lie, ich hoffe für Dich, dass es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist, da bei befristeten Arbeitsverhältnissen diese enden, auch wenn man schwanger oder im Mutterschutz/Elternzeit ist. Ist der Vertrag schon unterzeichnet? Wenn nicht, würde ich vorher kein Wort über die Schwangerschaft verlieren, auch wenn Du hier noch auf das AGG verweisen kannst wonach Du als Schwangere nicht benachteiligt werden darfst :-) Grundsätzlich gilt bereits in der Probezeit für Dich der Sonderkündigungsschutz, so dass auch hier, wenn der Arbeitgeber kündigen möchte, dieser zunächst die Zustimmung zur Kündigung bei der zuständigen Behörde einholen muss. Das Arbeitsverhältnis beginnt also planungsgemäß, auch wenn Du schwanger bist. Je nachdem um was es sich für ein Arbeitsverhältnis handelt, würde ich dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben. Dies z. B., wenn Du im medizinischen Bereich arbeitest und mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommst oder schwer heben musst etc. Ich hoffe ich konnte Dir schon mal ein wenig weiter helfen. Lieben Gruß steffmech
Li.lie
Danke für deine Infos :-) Was ich auch noch gerne wissen möchte: Wie ist das mit dem Elterngeld und während man im Mutterschutz ist, wer zahlt das? Die Krankenkasse und der Arbeitgeber?
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