Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite auf Teilzeitbasis in der Gastronomie. Ich habe gelesen, dass ich ab dem 4. Monat ein Beschäftigungsverbot habe. Bis dahin darf ich bis 22 Uhr arbeiten, da in unserem Betrieb aber die meisten Veranstaltungen erst um 21 Uhr anfangen nun meine Frage. Ab dem 4. Monat setzt ja wegen des Beschäftigungsverbotes die Lohnfortzahlung ein. Wie werde ich denn vorher bezahlt? Bekomme ich dann nur das Geld für die gearbeiteten Stunden? Denn durch dir Einschränkung der Arbeitszeit, würde ich dann nur extrem wenig Stunden arbeiten können. Liebe Grüße K.Korn
Hallo, die ersten vier MOnate dürfen Sie arbeiten bis 22.00 Uhr, § 8 MuschG Der Ag darf Sie früher einsetzen, wenn möglich. Ansonsten bekommen Sie ein BV und weiter den üblichen Lohn Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Mit welcher Begründung und von wem würdest Du denn ein BV bekommen ? Wann macht denn der Betrieb auf ? Vielleicht kannst Du eine frühere Schicht machen.
CKEL0410
http://www.abseits.de/muschug.html
Mitglied inaktiv
Interessanter Link. Solange also die Teller nicht mehr als 5-10 kg wiegen, kann sie weiterarbeiten.
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