Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger in der Elternzeit! steht mir Mutterschaftsgeld/Elterngeld zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwanger in der Elternzeit! steht mir Mutterschaftsgeld/Elterngeld zu?

karapus

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Hallo liebe Fr. Bader, ich wollte wiessen wie das ist, wenn ich jetzt schwanger werden sollte.. Ich befinde mich z.Z. in der Elterzeit mit dem 1. Kind (23 Monate) Elterngeld habe ich bis zuletzt im Dezember 2012 (aufgeteilt auf 24 Monate) bezogen. Ich hab auch keinen Nebenjob. Vor der ersten SS war ich vollzeit angestellt. Bin auch verheiratet, mein Mann arbeitet auch voll. Jetzt meine Frage, wenn ich jetzt wieder schwanger werde, bekomme ich wieder Mutterschaftsgeld? Wenn nicht, auf was habe ich denn Anspruch? und wie ist es mit dem Elterngeld, werden es wieder 65% von dem ursprünglichen Gehalt vor der ersten SS? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Elterngeld wird der Mindestsatz von 300€ + Geschwisterbonus. Hattest ja kein Einkommen welches ersetzt werden muss. Mutterschutzgeld bekommst Du, wenn Du die erste Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendest. In höhe des alten Lohns.


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