Mitglied inaktiv
Ich arbeite in einem bis 30 11.03 befristeten Zeitvertrag als Technische Angestellte 18 Stunden die Woche. Nun bin ich schwanger mit Endbindungstermin 19.12., das heißt zu Beginn der Mutterrschutzfrist stehe ich noch im Arbeitsverhältnis. Erhalte ich somit volles Mutterschaftsgeld auch für die 8 Wochen nach ET? Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch? Geht diese Berechnung auch bis Mitte Februar? In einem Kommentar vom 12.9.2000 schrieben Sie: wenn das Kind während des bestehenden Arbeitsverhältnisses geboren wird erhält man AN-Zuschuss. Was ist das und habe ich in meinem Fall somit Nachteile weil der ET nach dem 30.11. errechnet ist? Trotz Mutterschutz? Meine private Krankenversicherung zahlt übrigens kein Mutterschutzgeld. Wer springt statt dessen ein??? Sorry für die vielen Fragen! Gruss Andi
Hallo, Ihr Vertrag endet ganz normal. Sie erhalten aber volles MG von der KK-erkundigen Sie sich dort. im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß,
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