Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 10 Jahren in einer Bank beschäftigt. Im September 98 kam meine Tochter zur Welt . Seit April 2000 bin ich als Aushilfe in meiner Bank beschäftigt und habe zuerst einen 6-Monats-Vertrag bekommen und nun einen 3-Monats-Vertrag. Letzte Woche sagte mein Abt.-Chef das ich wohl auf jeden Fall bis Dez. 2001 bei ihm wäre und mein Vertrag daher von der Pers.-Abt. verlängert würde. Das Problem ist jetzt dieses: Ich bin in der 11. Woche schwanger! Natürlich zu meiner Freude, aber muss ich jetzt vor Verlängerung mitteilen das ich schwanger bin oder nicht. Also mir brennt ehrlich gesagt die Luft weil jeder etwas anderes sagt. Für eine echte Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und bedanke mich jetzt schon im voraus.
Liebe Alina, im MutterschutzG ist geregelt, dass eine Arbeitnehmerin in einem bestehendem Arbeitsverhältnis nach Kenntnis der SS dem AG dies unverzüglich mitteilen muss. ES gibt aber keine SAnktionen, wenn sie es nicht tut. Eine Kündigung wegen Verschweigen bei neuen Vertragsverhandlungen bedeutet nur dann arglistige Täuschung (also ein Grund zu einer Art Kündigung, einer Anfechtung), wenn es sich um einen Job wie z.B. Model, Stewardess oder etwas anderem handelt, wo die SS von Anfang an dem Arbeitsverhältnis entgegensteht, die Frau also die Arbeit gar nicht aufnehmen kann. Eine "normale" Büroangestllte darf lügen. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 22.06. bereits eine Frage gestellt, es ging um das Thema Schwangerschaft im unbezahlten Urlaub. Sie haben geantwortet, es komme darauf an, ob ich Beamtin oder Angestellte bin. Hier nun nochmals meine Bitte um Beantwortung: ich bin Angestellte im öffenltichen Dienst. Sie würden mir sehr weiterhelfen. Vielen ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin von Beruf Erzieherin, habe einen Festvertrag und von Januar 2014 bis einschließlich August 2014 unbezahlten Urlaub eingereicht und bewilligt bekommen. Seit April bin ich schwanger und auch gleichzeitig alleinerziehend. Daher möchte bzw. muss ich unbedingt wieder mit dem Arbeiten beginnen. 1. Hebt sich der unbe ...
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