Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 10 Jahren in einer Bank beschäftigt. Im September 98 kam meine Tochter zur Welt . Seit April 2000 bin ich als Aushilfe in meiner Bank beschäftigt und habe zuerst einen 6-Monats-Vertrag bekommen und nun einen 3-Monats-Vertrag. Letzte Woche sagte mein Abt.-Chef das ich wohl auf jeden Fall bis Dez. 2001 bei ihm wäre und mein Vertrag daher von der Pers.-Abt. verlängert würde. Das Problem ist jetzt dieses: Ich bin in der 11. Woche schwanger! Natürlich zu meiner Freude, aber muss ich jetzt vor Verlängerung mitteilen das ich schwanger bin oder nicht. Also mir brennt ehrlich gesagt die Luft weil jeder etwas anderes sagt. Für eine echte Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und bedanke mich jetzt schon im voraus.
Liebe Alina, im MutterschutzG ist geregelt, dass eine Arbeitnehmerin in einem bestehendem Arbeitsverhältnis nach Kenntnis der SS dem AG dies unverzüglich mitteilen muss. ES gibt aber keine SAnktionen, wenn sie es nicht tut. Eine Kündigung wegen Verschweigen bei neuen Vertragsverhandlungen bedeutet nur dann arglistige Täuschung (also ein Grund zu einer Art Kündigung, einer Anfechtung), wenn es sich um einen Job wie z.B. Model, Stewardess oder etwas anderem handelt, wo die SS von Anfang an dem Arbeitsverhältnis entgegensteht, die Frau also die Arbeit gar nicht aufnehmen kann. Eine "normale" Büroangestllte darf lügen. Gruß, NB
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