Kunz-s
Ich habe für eine Jahr unbezahlten Urlaub, diesen hab ich ab den 01.09.2019 angetreten und bin nach Australien gereist. Jetzt habe ich herausgefunden, das ich schwanger bin zu ne fliege im Februar 2020 wieder zurück nach Deutschland. Nimmt mich denn mein Arbeitgeber wieder zurück, wenn ich schwanger bin und welchen Anspruch habe ich? Ich arbeite als Gesundheits - und Krankenpflegerin, darf also nicht mehr im Nachtdienst arbeiten, verdiene ich dann auch weniger, oder bleibt das Gehalt gleich? Und was muss ich beachten, wenn ich nicht gleich nach der Rückkehr wieder arbeiten will, sondern 1-2 Monate später?
Hallo, der Vertrag ruht und deshalb spielt ein mögliches BV keine Rolle. Der Vertrag lebt vereinbarungsgemäß wieder auf. Dieses vorzeitig zu ändern, um ein Bv zu bekommen, hate ich für unzulässig (das alte Streitthema) da es einen finanzieleln Nachteil für die KK bringt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In welcher Woche bist du denn? Ich würde schnellstens mit dem AG reden. Wie bist du zur Zeit versichert?
Felica
Für den AG kann es recht egal sein. Den du hast wenn ich das richtig sehe, bis 31.08.20 eine Freistellung. Frühstens ab dem 1.09.20 würde also dein Vertrag wieder aufleben. Ausser dein AG stimmt freiwillig einer Verkürzung zu. Da dürftest du dich auf jeden Fall schon im Mutterschutz befinden. Wie viel Geld und von wem hängt dann davon ab wie weit du bereits bist. Elterngeld wird wohl mindestsatz ausser du arbeitest bis zum Mutterschutz noch. EZ und EG stehen dir aber zu.
Mitglied inaktiv
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein bereits genehmigter, angetretener Urlaub abgebrochen werden kann, um bei vollen Bezügen wiederum freigestellt zu werden. Das Arbeitsverhältnis ruht bis 01.09.2020. Das war ja dein Wunsch. Vielleicht kann man den unbezahlten Urlaub zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, das wäre m.E. noch denkbar. Aber ich bin gespannt was Frau Bader dazu sagt.
Kunz-s
Leider habe ich erst sehr spät einen Termin zum Ultraschall bekommen und kann daher noch gar nicht sagen, in welcher Woche ich bin. Aber es müsste die 9. oder 10. Woche sein. Mein Arbeitgeber hat mir immer gesagt, das wenn ich früher von meiner Reise zurück kommen möchte, soll ich nur anrufen und bescheid geben. Mein Arbeitgeber ist über jeden Mitarbeiter Dankbar, da es einen großen Mangel an Gesundheits- und Krankenpflegerinnen gibt. Jetzt habe ich jedoch Angst, das es aufgrund der Schwangerschaft abgelehnt wird. Ich weiß auch gar nicht, ob ich die Zentrumsleitung, meine Stationsleitung oder sogar den Betriebsrat fragen muss. Momentan bin ich über eine Reiseversicherung abgesichert und müsste mich dann natürlich wieder bei meiner Krankenkasse melden, wenn ich wieder in Deutschland bin.
Mitglied inaktiv
Laut der Antwort von Frau Bader kann die Rückkehr in den Job nur dann rechtens sein, wenn dir dein Arbeitgeber eine mutterschutzgerechte Tätigkeit verschafft und du dort tatsächlich arbeitest. Sonst nicht. Nämlich nicht auf Kosten der Krankenkasse (BV).
Mitglied inaktiv
Ich glaube kaum das der AG einer vorzeitigen Beendigung zustimmen wird, wenn du schwanger bist. Vor allem er ein BV erteilen soll/muss
Kunz-s
Einen BV möchte ich ja gar nicht haben, ich möchte schon bis kurz vor der Schwangerschaft arbeiten, aber wenn ich im Februar zurück nach Deutschland komme, wollte ich erst 1-2 Monate später mit dem arbeiten anfangen, wenn mein Arbeitgeber zustimmt.
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