Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Am 09.12. diesen Jahres endet mein Erziehungsurlaub des ersten Kindes. Ich bin wieder schwanger und am 29.05.2002 ausgerechnet. Meine Stelle kann ich im Dezember allerdings aus folgenden Gründen nicht antreten: 1. kein Kindergartenplatz. 2. gesundheitliche Gründe. Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Michaela
Liebe Michaela, der beste Weg für Sie wäre ein Beschäftigungsverbotfür die gesamte Zeit. Wenn das nicht möglich ist (bei einer so langen Zeit wird es Schwierigkeiten geben), müssen Sie, um nicht ganz erhebliche NAchteile zu haben, zwischendrin wieder arbeiten gehen. Oder haben Sie vom 1. Kind nach EU, der verlängert werden kann? -das wäre der beste Weg. Ansonsten können Sie sich beurlauben lassen, dass schlägt sich aber auf die Leistungen Mutterschaftsgeld etc. nieder Gruss, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Michaela, ich kann dir nur zum Punkt 2 was sagen: Bei gesundheitlichen Problemen kann dein behandelnder Haus- oder Frauenarzt dich krankschreiben (wenn die gesundheitlichen Probleme denn so gravierend sind, dass sie das rechtfertigen würden!), auch bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist Mitte April, so dass du zwar rein theoretisch wieder arbeitest, aber krankgeschrieben bist. Du solltest auch mal überprüfen, ob du noch alte Urlaubsansprüche aus der Zeit vor dem Erziehungsurlaub hast (z. B. weil du sie vorher nicht abwickeln könntest oder weil das erste Kind ein paar Tage eher gekommen ist). Diese alten Urlaubsansprüche musst du normalerweise direkt an den EZU dranhängen, sonst verfallen sie (erkundige dich hierzu bei deinem Arbeitgeber!). Wenn du deine Beschäftigung fortsetzt - auch wenn es nur theoretisch ist - steht dir auf jeden Fall ab Dezember 2001 bis zum Beginn des erneuten Erziehungeurlaubs (müßte ja dann so ca. Ende Juli 2002 sein) auch anteilig Jahresurlaub von 2001 und 2002 zu. Du würdest also schonmal mind. den halben U-Anspruch von 2002 bekommen und 1/12 des U-Anspruches für 2001. Mit diesen Urlaubstagen läßt sich doch auch schon mal einige Zeit überbrücken. Du könnest auch mal mit deinem Arbeitgeber reden, ob du für die verbleibende Zeit unbezahlten Urlaub nehmen kannst - manche lassen da mit sich reden. Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle das Ganze mal mit deinem Arzt besprechen und auch mit deinem Arbeitgeber. Alles Gute, Sylvia
Liebe Michaela, der beste Weg für Sie wäre ein Beschäftigungsverbotfür die gesamte Zeit. Wenn das nicht möglich ist (bei einer so langen Zeit wird es Schwierigkeiten geben), müssen Sie, um nicht ganz erhebliche NAchteile zu haben, zwischendrin wieder arbeiten gehen. Oder haben Sie vom 1. Kind nach EU, der verlängert werden kann? -das wäre der beste Weg. Ansonsten können Sie sich beurlauben lassen, dass schlägt sich aber auf die Leistungen Mutterschaftsgeld etc. nieder. Und es gibt Probleme mit der KK, Rente usw. Gruss, NB
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich bin noch in Elternzeit, aber jetzt erneut schwanger geworden. EZ sollte jetzt Mitte April enden (hatte 2 Jahre EZ genommen). Nun meine Frage: EZ vorzeitig beenden? Oder bis April weiter nehmen. Habe ich generell, egal ob ich frühzeitig beende oder nicht, Anspruch auf Lohn vom AG? Denn ich würde automatisch in Beschäftigungsverbot (P ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit Kind Nr. 3 schwanger. Der errechnete ET ist im November (Mutterschutz ist ab 28.9.). Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis Ende Mai. Mein AG weiß noch nichts davon, ich möchte ihn aber in Kenntnis setzen. Kann mein AG mich kündigen? Wie ist es mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld? Ich habe ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn ist im Dezember 2019 geboren. Ich hatte Elterngeld Plus erhalten und seit November 2021 erhalte ich kein Elterngeld mehr. Aktuell bin ich im 3. Jahr Elternzeit und ab dem 13.9.22 soll ich wieder anfangen zu arbeiten. Nun würde ich doch gerne wieder schwanger werden. Bei mir auf der Arbeit erhält man sofort ein Bes ...
Guten Tag ich hätte mal eine Frage. Plane ein wenig das zweite kind gerade .. und zwar habe ich derzeit 3 Jahre Elternzeit und sie endet im Juni 25. Wenn mein ET dann im September wäre , müsste ich dann dennoch für einen Monat arbeiten ? Gerne wollen wir einen Alters Abstand von 3 Jahren ca … Ich arbeite in einer Kita und habe in meiner ersten Sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger, ich würde ab Beginn der Wiederaufnahme meiner Tätigkeit vom Arbeitgeber ein Beschaftigungsverbot bekommen aber die kritische Zeit ist noch nicht vorbei, jetzt ist meine Frage, muss ich jetzt schon mitteilen das ich schwanger bin, kann es rechtliche Konsequenzen haben es ...
Hier meine Situation: Ich bin Erzieherin. Meine Elternzeit Endet in einem Monat, ich übe aber derzeit noch einen Minijob bei einem anderen AG (Kindergarten) aus. Nun halte ich seit gestern einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Bei meiner ersten Schwangerschaft hat mich mein AG(auch Kindergarten) sofort ins Berufsverbot geschickt. Hie ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in folgender Situation: Meine Elternzeit endet offiziell am 12.02. und ich habe bis zum 01.03. noch Resturlaub von der Zeit meines Beschäftigungsverbot vom ersten Kind. Ich habe nun festgestellt (05.02.) dass ich erneut schwanger bin. Ich arbeite als Erzieherin und mein AG stellt bei Schwangerschaft generel ...
Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt?
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit