Anrea
Hallo Fr. Bader, ich arbeite als Dauernachtwache in einem Pflegeheim. Ich habe einen Dauernachtwachenvertrag bis Ende des Jahres. Ich habe einen positiven Schwangerschaftstest, demnächst Termin beim Arzt. Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren. Darf ich auf Wunsch im Nachtdienst weiter arbeiten? Muss ich in den Tagesdienst wechseln auch wenn ich das nicht möchte? Ich arbeite 7 Nächte 10 Stunden pro Schicht und habe dann 7 Tage frei. Im Mai habe ich sehr viel Überstundenabbau, so dass ich höchstens 4 Nächte am Stück arbeiten muss. Ist es möglich den Dienstplan im Mai so beizubehalten?
Hallo, auf Ihren Wunsch hin dürfen Sie bis 22.00 Uhr arbeiten - danach nicht mehr. Sie werden ein BV bekommen, wenn der Vertrag nur für die Nächte abgeschlossen wurde. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du es dem AG sagst, muss er dich umsetzen. Und wenn der Vertrag nur auf nachts lautet, stellt der AG ein BV aus.
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