Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger- 2 Jobs in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger- 2 Jobs in der Elternzeit

urmel2015

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe nun verzweifelt das Forum durchsucht und werde einfach nicht fündig :-( Nun frage ich Sie also direkt und hoffe auf Ihre Hilfe. Die Problematik. Ich bin habe 2015 ein Kind bekommen und befinde mich noch in der Elternzeit. Nun bin ich erneut Schwanger und der ET ist Anfang Juni 2017. Ich arbeite während meiner Elternzeit ortsnah auf 80 Std im Monat in einem kleinen Laden, mein AG weiß dies und hat es auch genehmigt. Mein Gynäkologe möchte mir eine BV ausprechen da ich in der 1. Schwangerschaft bereits 20 Wochen im Krankenhaus verbracht habe und er dieses mal vorgreifen möchte. Die Frage: Kann ich ein BV abgeben wenn ich in der Elternzeit bin oder muss ich dann vorzeitig zurück kommen, ein paar Wochen arbeiten um es dann abgeben zu können? Und wie verhielte sich das mit meinem "Nebenjob"? Müssen die Chefs mir dann dort auch noch meinen Lohn weiter Zahlen oder geht das nur über den Haupt-AG? Und wie berechnet sich dann mein Elterngeld für das 2. Kind? Fragen über Fragen und ich finde einfach nirgendwo Antworten :-( Ich danke Ihnen in jedem Fall schon einmal fürs lesen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn es gesundheitliche Probleme gab, ist das BV das falsche Mittel 2. In der EZ spielt ein BV keine Rolle - und man kann auch nicht "ein paar Wochen arbeiten" - dann braucht man auch kein BV Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das BV bezieht sich nur auf die Beschäftigung die du zur Zeit ausübst und steht in keinem Zusammehang mit der Elternzeit. Das BV gilt mit Vorlage beim Arbeitgeber. Das BV bezieht sich auf das was drauf steht, entweder auf jede Tätigkeit (das wären dann alle Jobs die du zur Zeit ausübst) oder auf bestimmte Tätigkeiten oder bestimmte Zeiten. Der Arzt kann das beliebig wählen. In jedem Fall gibt es eine Lohnfortzahlung. Es hat keine Nachteile fürs Elterngeld. Wenn du Antworten möchtest, kannst du ganz konkret die zuständige Aufsichtsbehörde für Mutterschutz anrufen und dich dort erkundigen.


chrissicat

Beitrag melden

Dort wo du derzeit in Elternzeit bist, spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle. Du arbeitest nicht, bekommst kein Entgelt und somit auch kein Entgelt fürs Beschäftigungsverbot. Aber im Nebenjob ist das Beschäftigungsverbot relevant. Dort muss dein Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen, bekommt die Kosten aber von der Krankenkasse erstattet. Das Elterngeld wird berechnet aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Du kannst die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommst dann das gleiche Mutterschaftsgeld + Zuschuss wie beim 1. Kind.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das ist richtig. Da wo das Beschäftigungsverhältnis wegen Elternzeit ruht, da gibts auch kein BV und keine Lohnfortzahlung. Ich fand die Überschrift verwirrend, zwei Jobs in Elternzeit. Sie hat Elternzeit und einen Nebenjob, aber keine zwei aktiven Jobs.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...

Hallo, Ich habe im Januar meine Elternzeit vorzeitig zum 1.3. beendet. Jetzt bin ich unerwartet schwanger und da ich in einem medizinischen Beruf tätig bin, weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll. Soll ich noch einen Monat arbeiten, bis der FA alles bestätigt? Wäre das erlaubt? Viele Grüße Gundula

Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige.  Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...