Liebe Frau Bader, wir wohnen in Brandenburg wo es eine Schulpflicht mit dem Stichtag 30.September gibt. Nun wurde mein Sohn am 18. September geboren und er müsste demnach mit 5 Jahren eingeschult werden. Ich habe gestern mit der Direktorin darüber gesprochen und sie meinte, sie alleine entscheidet über eine eventuelle Rückstufung, wobei da schon eine Behinderung vorliegen muss. Mein Kind ist nicht behindert, er ist auch recht selbständig...aber er ist unheimlich schüchtern. Er bringt kaum ein Wort vor anderen raus und ist in seinem Verhalten noch sehr verspielt und meines Erachtes keineswegs "Schulbereit". Ich bin Ergotherapeutin und arbeite viel mit Kindern....so dass ich denke, dies schon richtig beurteilen zu können. Doch was kann ich als Mutter tun, um mein Sohn zurückzustellen. Hat man als Eltern denn diesbezüglich gar keine Rechte??? Zumal es in Brandenburg das FlexklassenSystem gibt. Wenn mein Kind also schlau ist, kann er 2 Klassen überspringen ...dann wäre er mit 6 Jahren in der 3. Klasse und wäre mit 14 Jahren fertig, wenn er kein Abitur macht. Nein, also das möchte ich auf keinen Fall. Gibt es da nicht irgendwelche Gestze??? Vielen Dank für ihre Antwort. Cindy
Mitglied inaktiv - 22.02.2008, 14:28