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6 Wochen vorher muss ich dem AG schriflich mitteilen, dass ich 2 Jahre in Elternurlaub gehen werde. 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin oder 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes? Zählen die 2 Jahre ab tatsächlicher Geburt oder nach dem 8-wöchigen Mutterschutz?
Hallo, ab Geburt. Erster Arbeitstag ist der zweite Geb. Gruß, NB
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Hallo... Theoretisch 2 Wochen nach Geburt... z.B. Das Kind wird am 1.3.05 termingerecht geboren, dann muß der AG bis zum 15.3.05 "Bescheid" wissen. Die Elternzeit zählt ab Geburt des Kindes...ergo Du müßtest in diesem Fall ab dem 1.03.07 wieder anfangen zu arbeiten. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Aber es heisst doch: "EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen v o r h e r beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher." Was soll das heissen "wenn man direkt nach der Geburt anfangen will"? wenn ich doch noch 8 Wochen Mutterschutz habe??? ich kapiers einfach nicht....
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Hallo ! Das heißt 6 Wochen bevor Du den EU antreten willst also wenn das Kind 2 Wochen alt ist ! LG Julia
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JETZT hab ich's kapiert! *schäm* Vielen Dank!
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