Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schikane bei Inanspruchnahme von Kind-krank-Tagen durch Firma - Brauche Auskunft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schikane bei Inanspruchnahme von Kind-krank-Tagen durch Firma - Brauche Auskunft

Agnetha

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn ein Kind bis 11 Jahre krank ist und gepflegt werden muss, ist man 10 Tage/Jahr von der Arbeit freigestellt. Bei uns in der Firma war es bisher immer so, dass man die Bescheinigung des Kinderarztes in der Personalabteilung vorzeigte. Auf der Rückseite muss man ja eintragen, wie viele Tage man in dem Jahr bereits in Anspruch genommen hat und außerdem mit seiner Unterschrift bestätigen, dass keine andere geeignete Person verfügbar ist, die die Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann. Man legte also den Schein vor, die Firma zog die über 2 hinausgehenden Tage vom Gehalt ab und damit war es gut. Die ersten beiden Tage wird laut Tarifvertrag das Gehalt weitergezahlt. Nun soll man zusätzlich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber des Partners beibringen, dass dieser nicht zu Hause die Pflege des erkrankten Kindes hätte übernehmen können. Es gab einen ziemlichen Knatsch mit dem Betriebsrat, weil der meinte, wenn der Krankenkasse die Unterschrift des Berechtigten auf der Rückseite der Bescheinigung, dass kein anderer Erwachsener die Pflege im betreffenden Zeitraum übernehmen kann, reicht, dann sollte es auch unserer Firma reichen. Tut es aber angeblich nicht. Jeder, der jetzt in die Situation gerät, wird mächtig unter Druck gesetzt, in Grund und Boden diskutiert und soll "freiwillig" eine Bescheinigung für seinen Partner mitbringen. Gibt es für das Ansinnen des Arbeitgebers eine rechtliche Grundlage bzw. eine, die dem Verhalten widerspricht? Ich habe nur in § 45 SGB V zum Thema "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" gefunden, dass dieser Freistellungsanspruch nach Satz 1 nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Das ist eigentlich nach meiner Meinung eindeutig, oder? Ich denke, dass es sich bei dieser Forderung nach einer zusätzlichen Bescheinigung wirklich um Schikane handelt. Können Sie mir Genaueres mitteilen? Danke im Voraus und freundliche Grüße Agnetha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es geht ja hier um den Punkt "kein anderes Familienmitglied kann das Kind betreuuen". JEDEM Elternteil stehen die 10 Tage zu (übrigends bis zum 12. LJ), da braucht man keinen NAchweis, dass der Partner ja frei machen könnte. Das einzige, wozu der AG zustimmen muss, ist, wenn die Tage von einem auf den anderen Elternteil übertragen werden sollen. Liebe Grüsse, NB


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