Lillip.
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich möchten/müssen uns einvernehmlich scheiden lassen. Er ist in Vollzeit tätig und ich befinde mich in Elternzeit (ohne Bezug von Elterngeld). Wird dann nur sein Gehalt bei der Berechnung der voraussichtlichen Kosten zugrunde gelegt? Und wie verhält es sich dann mit dem Versorgungsausgleich? Ich freue mich über Ihre Antwort. Vielen Dank und herzliche Grüße Lillip.
Hallo, grundsätzlich wird der Gegenstandswert ermittelt aus dem Einkommen beider Parteien für drei Monate. In den meisten Bundesländern zählt das Elterngeld dazu. Dann müssen Sie in einer RVG Tabelle ablesen bei einer 2,5 Gebühr. Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie mich auch gerne anschreiben. Liebe Grüße NB
desireekk
Der Versorgungsausgleich wird I. d. R. Über die gesamte Ehezeit berechnet, da ist es egal ob Du jetzt gerade in Elternzeit bist oder nicht, zumal Du ja für die ersten 3 Jahre des Kindes sowieso Pflichtversicherungszeiten angerechnet bekommst. Zur Berechnung der Gerichtskosten kann ich nichts sagen. VG D
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