Augustmama
Liebe Frau Bader, ich benötige Ihre Hilfe und erkläre diesbezüglich kurz meine Situation. Meine Ehe steht vor dem Ende, ich möchte mich Scheiden lassen. Ich habe einen 8 Monate alten Sohn, für den ich 12 Monate Elternzeit beantragt habe (diese 12 Monate sind "Vollzeit" ich gehe nicht arbeiten zwischenzeitlich). Nun ist es so, dass mein Mann eigentlich 2 Monate "Vollzeit" im Anschluss an meine Elternzeit nehmen wollte. Da ich demnächst das eheliche Haus verlassen werde, hoffe ich das ich die weiteren 2 Monate, welche eigentlich meinem Mann zustehen nehmen kann / darf. Einen Kindergartenplatz hat mein Kleiner auch erst im Alter von 15 Monaten sicher, leider auch nur hier im Ort. Ich weiß, das Frauen, welche verheiratet sind, nur 12 Monate am Stück "Vollzeit" Elternzeit erhalten, Unverheiratete bzw. Alleinerziehede jedoch 14. Ich weiß nicht, wohin ich mich wenden soll und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um diese weiteren 2 Monate zu erhalten - sei's finanziell durch die Eltergeldstelle oder durch meinen Arbeitgeber. Weiterhin weiß ich nicht, ob ich für eine Ehescheidung in jedem Fall einen Anwalt brauche (leider bin ich nicht so vermögend). Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Vielleicht liest auch eine Mama, die selbige Situation schon durchmachen musste meinen Text und hat einen Rat für mich. Danke und liebe Grüße Alice
Hallo, an die EG-Stelle. Liebe Gruesse, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mann und ich leben seit Jahren getrennt. Da ich einen neuen Partner habe und schwanger bin, hat mein Mann die Scheidung eingereicht. Nun wurde uns gesagt, dass wir mit dem Antrag auf Scheidung zum Jugendamt gehen können und schon vor dem Scheidungstermin festlegen zu lassen, dass der neue Partner der Vater ist. Mein ...
Hallo, mein Mann hat mir mitgeteilt, dass er sich von mir scheiden lassen möchte. Ich bin derzeit noch in Elternzeit und habe keine eigenen Einkünfte. Wer zahlt denn die Scheidung, Anwalt etc. Es ist keine gütliche/einvernehmliche Scheidung und ich möchte gerne meinen eigenen Anwalt haben. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, Aus den anderen Beiträgen könnte ich nicht so recht entnehmen, ob mein neuer Partner (Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt abgegeben) nun nach der Geburt direkt in Elternzeit gehen darf. Meine Scheidung wird bis zur Geburt noch nicht vollzogen sein.
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich möchten/müssen uns einvernehmlich scheiden lassen. Er ist in Vollzeit tätig und ich befinde mich in Elternzeit (ohne Bezug von Elterngeld). Wird dann nur sein Gehalt bei der Berechnung der voraussichtlichen Kosten zugrunde gelegt? Und wie verhält es sich dann mit dem Versorgungsausgleich? Ich freu ...
Gute Tag Frau Bäder, unser Scheidungstermin fällt direkt in der Elternzeit. Wie werde die Verfahrenkosten berechnet. Was ist die Berechnungsgrundlage Elterngeld zum Zeitpunkt der Scheidung oder mein Nettogehalt vor Mutterschutz. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, unser Sohn ist jetzt 6 Monate. Ich habe für 24 Monate Elternzeit und Elterngeld beantragt. Mein Mann und ich überlegen, ob eine Scheidung nicht das beste für uns ist. Kann ich dann trotzdem die 24 Monate Elternzeit nehmen?
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?