Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheidung in der Elternzeit.

Frage: Scheidung in der Elternzeit.

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Gute Tag Frau Bäder, unser Scheidungstermin fällt direkt in der Elternzeit. Wie werde die Verfahrenkosten berechnet. Was ist die Berechnungsgrundlage Elterngeld zum Zeitpunkt der Scheidung oder mein Nettogehalt vor Mutterschutz. Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Verfahrenskosten ist der Lohn beider Parteien zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Das wird für das Quartal, also mal drei genommen. Für jede Anwartschaft des Versorgungsausgleiches kommen weitere 10 % dazu. Da für jeden eine Anwartschaft bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen ist, also mindestens 20 %. Dann wird in einer Tabelle zum RVG abgelesen. Liebe Grüße NB


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