Mitglied inaktiv
Gute Tag Frau Bäder, unser Scheidungstermin fällt direkt in der Elternzeit. Wie werde die Verfahrenkosten berechnet. Was ist die Berechnungsgrundlage Elterngeld zum Zeitpunkt der Scheidung oder mein Nettogehalt vor Mutterschutz. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, für die Verfahrenskosten ist der Lohn beider Parteien zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Das wird für das Quartal, also mal drei genommen. Für jede Anwartschaft des Versorgungsausgleiches kommen weitere 10 % dazu. Da für jeden eine Anwartschaft bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen ist, also mindestens 20 %. Dann wird in einer Tabelle zum RVG abgelesen. Liebe Grüße NB
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Hallo, mein Mann hat mir mitgeteilt, dass er sich von mir scheiden lassen möchte. Ich bin derzeit noch in Elternzeit und habe keine eigenen Einkünfte. Wer zahlt denn die Scheidung, Anwalt etc. Es ist keine gütliche/einvernehmliche Scheidung und ich möchte gerne meinen eigenen Anwalt haben. Mit freundlichen Grüßen.
Liebe Frau Bader, ich benötige Ihre Hilfe und erkläre diesbezüglich kurz meine Situation. Meine Ehe steht vor dem Ende, ich möchte mich Scheiden lassen. Ich habe einen 8 Monate alten Sohn, für den ich 12 Monate Elternzeit beantragt habe (diese 12 Monate sind "Vollzeit" ich gehe nicht arbeiten zwischenzeitlich). Nun ist es so, dass mein Mann e ...
Hallo, Aus den anderen Beiträgen könnte ich nicht so recht entnehmen, ob mein neuer Partner (Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt abgegeben) nun nach der Geburt direkt in Elternzeit gehen darf. Meine Scheidung wird bis zur Geburt noch nicht vollzogen sein.
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich möchten/müssen uns einvernehmlich scheiden lassen. Er ist in Vollzeit tätig und ich befinde mich in Elternzeit (ohne Bezug von Elterngeld). Wird dann nur sein Gehalt bei der Berechnung der voraussichtlichen Kosten zugrunde gelegt? Und wie verhält es sich dann mit dem Versorgungsausgleich? Ich freu ...
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Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
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