Hallo Frau Bader! Der Nachbar unter uns lebt in einer 1 1/2 Raum-Wohnung, die unter unserem Schlaf- und Kinderzimmer liegt. Schon öfter feierte er (auch mitten in der Woche) mitten in der Nacht. Der Vermieter ist bereits eingeschaltet und hat ihm dafür eine Abmahnung erteilt. Die Polizei rückte auch schon mehrfach aus. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag war die Nachtruhe wieder hinfällig, da er mit mehreren Leuten von 23.30 - 5.30 Uhr feierte. Meinen Sohn (3 1/2 Jahre) brachte ich zu meinen Eltern, da in unserer Wohnung ein Schlafen nicht mehr möglich war. Im Nachbarhaus konnten auch 2 Kleinkinder (1 + 2 Jahre) nicht mehr schlafen. Wir haben unseren Vermieter wieder informiert. Ein Nachbar aus unserem Haus zieht zum 31.08.2003 aus, er hat sich eine neue Wohnung gesucht. Sowohl wir, als auch die Nachbarin aus dem Nebenhaus möchten jedoch nicht ausziehen, da wir unsere Wohnungen sehr schön finden und auch noch Gärten hinter den Häusern sind, also ideal für Kinder. Da der Mieter aus der Parterrewohnung nicht lange ein Einsehen zeigt, stellt sich uns die Frage, was wir noch unternehmen können? Es geht doch nicht, daß ich 1 - 2 x im Monat meinen Sohn aus der Wohnung schaffen muß, damit er zu seiner Nachtruhe kommt, daraufhin allerdings nicht in den Kindergarten kann... Haben Sie einen Rat? Für eine Antwort bedanke ich mich schon im voraus. Martina Regel
Mitglied inaktiv - 30.05.2003, 09:58