Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rufbereitschaft im Jugendamt während der Schwangerschaft?

Frage: Rufbereitschaft im Jugendamt während der Schwangerschaft?

Anitsirk

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Hallo, ich arbeite im Jugendamt. Wir haben regelmäßig Rufbereitschaften (Mo - Do jeweils von 16:00Uhr bis zum nächsten Morgen um 08:00Uhr und Freitags ab 12:00Uhr bis Montagmorgen 08:00Uhr). Im Falle eines Einsatzes kann es notwendig werden das man in den Außendienst fahren muss. Meine Frage ist nun, ob ich die Rufbereitschaft auch während meiner Schwangerschaft ausüben muss.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Schwangerschaft das man zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nicht arbeiten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, in der Schwangerschaft gilt ganz klar ein Nachtarbeitsverbot. Also keine Rufbereitschaft in der Nacht. Im öffentlichen Dienst in Hessen ist auch Mehrarbeit verboten - also keine Überstunden und jede Art der Bereitschaft.


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