Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Meine Krankenkasse hat meine Kassenbeiträge monatelang falschberechnet. Ich bin alleinerziehend und im Elternzeit. Nach der Entbindung hatte ich meinen Versicherungsantrag richtig formuliert und die Angaben meines Girokonto angegeben. Als ich am Anfang der Elternzeit anrief und um Üperprüfung bat, wurde mir telefonisch versichert, dass alles i.O. wäre. Dummerweise habe ich es nicht schriftlich betätigen lassen und habe den Namen des Mitarbeiters völlig vergessen. Nun aber will die KK, dass ich den Unterschied zurückzahle. Was nach mehreren Monaten schon recht viel Geld bedeutet... Die KK hat mir auch während der EZ häufig fehlerhafte Anschreiben zugesandt, die nach Korrekturen meinerseits wiederum zu Fehlern ihrerseits geführt haben. Sie haben sogar einen meiner Antwortbögen, den ich persönlich abgegeben hatte, verloren. ;-( Wieviele Monate darf die KK dann maximal zurückverlangen? Kann ich damit argumentieren, dass der Fehler nicht bei mir liegt sondern bei ihnen, und dann eine milderere "Straffe" bekomme? Es stellte sich auch heraus, dass mein Arbeitgeber: 1 - das Datum meiner Rückkehr auch falsch berechnet hat (aufgrund des ausbezahlten Resturlaubs aus der Schwangerschaftszeit). Ich soll dann meine Arbeit früher aufnehmen als geplannt, und zwar vor der KITA-aufnahme meines Kindes und nicht mehr danach... Exit dann die Eingewohnungsphase, und ich muss nach einer TaMu suchen. Um die Zeit bis zum KiTa-Anfang Überbrücken zu können, müsste ich dann unbezahlten Urlaub nehmen und mich freiwillig krankenversichern. 2 - meinen damaligen ausbezahlten Resturlaub auch faslch berechnet hatte (mir zu wenige Urlaubstage gestattet hatte). Soll ich nun auch mit dem Finanzamt Probleme deswegen bekommen? 3 - Mein Arbeitgeber den Standort seit ein paar Monaten gewechselt hat und mich nicht darüber schriftlich informiert hat, wie es im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Soll ich bis zum Ende der Elternzeit oder 3 Moante vorm Ende der EZ abwarten, dass er mich benachrichtet, wenn überhaupt? Wenn nicht, ist es ein Kündigungsgrund? Vielen Dank im voraus und eine schöne Woche noch Schokomonster
Hallo, ich verstehe nicht, wieso Sie Beiträge zahlen mussten, wenn Sie im EU sind. Fakt ist aber, dass Sie, wenn die neue Rechnung korrekt ist u der Anspruch nicht verjärt ist, nachzahlen müssen. Wenn der Betrag erheblich ist, würde ich das von einem RA vor Ort nachprüfen lassen. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, derzeit mache ich eine sog. Seiteneinsteigerausbildung, das ist ein möglicher Weg, das Referandariat ohne 1. Staatsexamen durchzuführen. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre. Bei meiner Einstellung war von dieser Weiterbildungsmaßnahme keine Rede, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Durch die Weiterbildung musste ich einen ...
ich befinde mich momentan in der Rückzahlungsphase meines Meisterbafögs da ich momentan schwanger bin und danach 2 Jahre in Elternzeit gehen will würde ich gerne wissen ob ich für diese Zeit die Raten stunden kann bzw. ich habe gehört das einem auch die Raten erlassen werden? Ist eine dieser zwei Sachen überhaupt möglich?
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
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