Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Meine Krankenkasse hat meine Kassenbeiträge monatelang falschberechnet. Ich bin alleinerziehend und im Elternzeit. Nach der Entbindung hatte ich meinen Versicherungsantrag richtig formuliert und die Angaben meines Girokonto angegeben. Als ich am Anfang der Elternzeit anrief und um Üperprüfung bat, wurde mir telefonisch versichert, dass alles i.O. wäre. Dummerweise habe ich es nicht schriftlich betätigen lassen und habe den Namen des Mitarbeiters völlig vergessen. Nun aber will die KK, dass ich den Unterschied zurückzahle. Was nach mehreren Monaten schon recht viel Geld bedeutet... Die KK hat mir auch während der EZ häufig fehlerhafte Anschreiben zugesandt, die nach Korrekturen meinerseits wiederum zu Fehlern ihrerseits geführt haben. Sie haben sogar einen meiner Antwortbögen, den ich persönlich abgegeben hatte, verloren. ;-( Wieviele Monate darf die KK dann maximal zurückverlangen? Kann ich damit argumentieren, dass der Fehler nicht bei mir liegt sondern bei ihnen, und dann eine milderere "Straffe" bekomme? Es stellte sich auch heraus, dass mein Arbeitgeber: 1 - das Datum meiner Rückkehr auch falsch berechnet hat (aufgrund des ausbezahlten Resturlaubs aus der Schwangerschaftszeit). Ich soll dann meine Arbeit früher aufnehmen als geplannt, und zwar vor der KITA-aufnahme meines Kindes und nicht mehr danach... Exit dann die Eingewohnungsphase, und ich muss nach einer TaMu suchen. Um die Zeit bis zum KiTa-Anfang Überbrücken zu können, müsste ich dann unbezahlten Urlaub nehmen und mich freiwillig krankenversichern. 2 - meinen damaligen ausbezahlten Resturlaub auch faslch berechnet hatte (mir zu wenige Urlaubstage gestattet hatte). Soll ich nun auch mit dem Finanzamt Probleme deswegen bekommen? 3 - Mein Arbeitgeber den Standort seit ein paar Monaten gewechselt hat und mich nicht darüber schriftlich informiert hat, wie es im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Soll ich bis zum Ende der Elternzeit oder 3 Moante vorm Ende der EZ abwarten, dass er mich benachrichtet, wenn überhaupt? Wenn nicht, ist es ein Kündigungsgrund? Vielen Dank im voraus und eine schöne Woche noch Schokomonster
Hallo, ich verstehe nicht, wieso Sie Beiträge zahlen mussten, wenn Sie im EU sind. Fakt ist aber, dass Sie, wenn die neue Rechnung korrekt ist u der Anspruch nicht verjärt ist, nachzahlen müssen. Wenn der Betrag erheblich ist, würde ich das von einem RA vor Ort nachprüfen lassen. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, derzeit mache ich eine sog. Seiteneinsteigerausbildung, das ist ein möglicher Weg, das Referandariat ohne 1. Staatsexamen durchzuführen. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre. Bei meiner Einstellung war von dieser Weiterbildungsmaßnahme keine Rede, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Durch die Weiterbildung musste ich einen ...
ich befinde mich momentan in der Rückzahlungsphase meines Meisterbafögs da ich momentan schwanger bin und danach 2 Jahre in Elternzeit gehen will würde ich gerne wissen ob ich für diese Zeit die Raten stunden kann bzw. ich habe gehört das einem auch die Raten erlassen werden? Ist eine dieser zwei Sachen überhaupt möglich?
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
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