Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Meine Krankenkasse hat meine Kassenbeiträge monatelang falschberechnet. Ich bin alleinerziehend und im Elternzeit. Nach der Entbindung hatte ich meinen Versicherungsantrag richtig formuliert und die Angaben meines Girokonto angegeben. Als ich am Anfang der Elternzeit anrief und um Üperprüfung bat, wurde mir telefonisch versichert, dass alles i.O. wäre. Dummerweise habe ich es nicht schriftlich betätigen lassen und habe den Namen des Mitarbeiters völlig vergessen. Nun aber will die KK, dass ich den Unterschied zurückzahle. Was nach mehreren Monaten schon recht viel Geld bedeutet... Die KK hat mir auch während der EZ häufig fehlerhafte Anschreiben zugesandt, die nach Korrekturen meinerseits wiederum zu Fehlern ihrerseits geführt haben. Sie haben sogar einen meiner Antwortbögen, den ich persönlich abgegeben hatte, verloren. ;-( Wieviele Monate darf die KK dann maximal zurückverlangen? Kann ich damit argumentieren, dass der Fehler nicht bei mir liegt sondern bei ihnen, und dann eine milderere "Straffe" bekomme? Es stellte sich auch heraus, dass mein Arbeitgeber: 1 - das Datum meiner Rückkehr auch falsch berechnet hat (aufgrund des ausbezahlten Resturlaubs aus der Schwangerschaftszeit). Ich soll dann meine Arbeit früher aufnehmen als geplannt, und zwar vor der KITA-aufnahme meines Kindes und nicht mehr danach... Exit dann die Eingewohnungsphase, und ich muss nach einer TaMu suchen. Um die Zeit bis zum KiTa-Anfang Überbrücken zu können, müsste ich dann unbezahlten Urlaub nehmen und mich freiwillig krankenversichern. 2 - meinen damaligen ausbezahlten Resturlaub auch faslch berechnet hatte (mir zu wenige Urlaubstage gestattet hatte). Soll ich nun auch mit dem Finanzamt Probleme deswegen bekommen? 3 - Mein Arbeitgeber den Standort seit ein paar Monaten gewechselt hat und mich nicht darüber schriftlich informiert hat, wie es im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Soll ich bis zum Ende der Elternzeit oder 3 Moante vorm Ende der EZ abwarten, dass er mich benachrichtet, wenn überhaupt? Wenn nicht, ist es ein Kündigungsgrund? Vielen Dank im voraus und eine schöne Woche noch Schokomonster
Hallo, ich verstehe nicht, wieso Sie Beiträge zahlen mussten, wenn Sie im EU sind. Fakt ist aber, dass Sie, wenn die neue Rechnung korrekt ist u der Anspruch nicht verjärt ist, nachzahlen müssen. Wenn der Betrag erheblich ist, würde ich das von einem RA vor Ort nachprüfen lassen. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, derzeit mache ich eine sog. Seiteneinsteigerausbildung, das ist ein möglicher Weg, das Referandariat ohne 1. Staatsexamen durchzuführen. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre. Bei meiner Einstellung war von dieser Weiterbildungsmaßnahme keine Rede, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Durch die Weiterbildung musste ich einen ...
ich befinde mich momentan in der Rückzahlungsphase meines Meisterbafögs da ich momentan schwanger bin und danach 2 Jahre in Elternzeit gehen will würde ich gerne wissen ob ich für diese Zeit die Raten stunden kann bzw. ich habe gehört das einem auch die Raten erlassen werden? Ist eine dieser zwei Sachen überhaupt möglich?
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
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