Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Meine Krankenkasse hat meine Kassenbeiträge monatelang falschberechnet. Ich bin alleinerziehend und im Elternzeit. Nach der Entbindung hatte ich meinen Versicherungsantrag richtig formuliert und die Angaben meines Girokonto angegeben. Als ich am Anfang der Elternzeit anrief und um Üperprüfung bat, wurde mir telefonisch versichert, dass alles i.O. wäre. Dummerweise habe ich es nicht schriftlich betätigen lassen und habe den Namen des Mitarbeiters völlig vergessen. Nun aber will die KK, dass ich den Unterschied zurückzahle. Was nach mehreren Monaten schon recht viel Geld bedeutet... Die KK hat mir auch während der EZ häufig fehlerhafte Anschreiben zugesandt, die nach Korrekturen meinerseits wiederum zu Fehlern ihrerseits geführt haben. Sie haben sogar einen meiner Antwortbögen, den ich persönlich abgegeben hatte, verloren. ;-( Wieviele Monate darf die KK dann maximal zurückverlangen? Kann ich damit argumentieren, dass der Fehler nicht bei mir liegt sondern bei ihnen, und dann eine milderere "Straffe" bekomme? Es stellte sich auch heraus, dass mein Arbeitgeber: 1 - das Datum meiner Rückkehr auch falsch berechnet hat (aufgrund des ausbezahlten Resturlaubs aus der Schwangerschaftszeit). Ich soll dann meine Arbeit früher aufnehmen als geplannt, und zwar vor der KITA-aufnahme meines Kindes und nicht mehr danach... Exit dann die Eingewohnungsphase, und ich muss nach einer TaMu suchen. Um die Zeit bis zum KiTa-Anfang Überbrücken zu können, müsste ich dann unbezahlten Urlaub nehmen und mich freiwillig krankenversichern. 2 - meinen damaligen ausbezahlten Resturlaub auch faslch berechnet hatte (mir zu wenige Urlaubstage gestattet hatte). Soll ich nun auch mit dem Finanzamt Probleme deswegen bekommen? 3 - Mein Arbeitgeber den Standort seit ein paar Monaten gewechselt hat und mich nicht darüber schriftlich informiert hat, wie es im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Soll ich bis zum Ende der Elternzeit oder 3 Moante vorm Ende der EZ abwarten, dass er mich benachrichtet, wenn überhaupt? Wenn nicht, ist es ein Kündigungsgrund? Vielen Dank im voraus und eine schöne Woche noch Schokomonster
Hallo, ich verstehe nicht, wieso Sie Beiträge zahlen mussten, wenn Sie im EU sind. Fakt ist aber, dass Sie, wenn die neue Rechnung korrekt ist u der Anspruch nicht verjärt ist, nachzahlen müssen. Wenn der Betrag erheblich ist, würde ich das von einem RA vor Ort nachprüfen lassen. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, derzeit mache ich eine sog. Seiteneinsteigerausbildung, das ist ein möglicher Weg, das Referandariat ohne 1. Staatsexamen durchzuführen. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre. Bei meiner Einstellung war von dieser Weiterbildungsmaßnahme keine Rede, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Durch die Weiterbildung musste ich einen ...
ich befinde mich momentan in der Rückzahlungsphase meines Meisterbafögs da ich momentan schwanger bin und danach 2 Jahre in Elternzeit gehen will würde ich gerne wissen ob ich für diese Zeit die Raten stunden kann bzw. ich habe gehört das einem auch die Raten erlassen werden? Ist eine dieser zwei Sachen überhaupt möglich?
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
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Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
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