Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückzahlung und Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückzahlung und Elternzeit

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Liebe Frau Bader, Meine Krankenkasse hat meine Kassenbeiträge monatelang falschberechnet. Ich bin alleinerziehend und im Elternzeit. Nach der Entbindung hatte ich meinen Versicherungsantrag richtig formuliert und die Angaben meines Girokonto angegeben. Als ich am Anfang der Elternzeit anrief und um Üperprüfung bat, wurde mir telefonisch versichert, dass alles i.O. wäre. Dummerweise habe ich es nicht schriftlich betätigen lassen und habe den Namen des Mitarbeiters völlig vergessen. Nun aber will die KK, dass ich den Unterschied zurückzahle. Was nach mehreren Monaten schon recht viel Geld bedeutet... Die KK hat mir auch während der EZ häufig fehlerhafte Anschreiben zugesandt, die nach Korrekturen meinerseits wiederum zu Fehlern ihrerseits geführt haben. Sie haben sogar einen meiner Antwortbögen, den ich persönlich abgegeben hatte, verloren. ;-( Wieviele Monate darf die KK dann maximal zurückverlangen? Kann ich damit argumentieren, dass der Fehler nicht bei mir liegt sondern bei ihnen, und dann eine milderere "Straffe" bekomme? Es stellte sich auch heraus, dass mein Arbeitgeber: 1 - das Datum meiner Rückkehr auch falsch berechnet hat (aufgrund des ausbezahlten Resturlaubs aus der Schwangerschaftszeit). Ich soll dann meine Arbeit früher aufnehmen als geplannt, und zwar vor der KITA-aufnahme meines Kindes und nicht mehr danach... Exit dann die Eingewohnungsphase, und ich muss nach einer TaMu suchen. Um die Zeit bis zum KiTa-Anfang Überbrücken zu können, müsste ich dann unbezahlten Urlaub nehmen und mich freiwillig krankenversichern. 2 - meinen damaligen ausbezahlten Resturlaub auch faslch berechnet hatte (mir zu wenige Urlaubstage gestattet hatte). Soll ich nun auch mit dem Finanzamt Probleme deswegen bekommen? 3 - Mein Arbeitgeber den Standort seit ein paar Monaten gewechselt hat und mich nicht darüber schriftlich informiert hat, wie es im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Soll ich bis zum Ende der Elternzeit oder 3 Moante vorm Ende der EZ abwarten, dass er mich benachrichtet, wenn überhaupt? Wenn nicht, ist es ein Kündigungsgrund? Vielen Dank im voraus und eine schöne Woche noch Schokomonster


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht, wieso Sie Beiträge zahlen mussten, wenn Sie im EU sind. Fakt ist aber, dass Sie, wenn die neue Rechnung korrekt ist u der Anspruch nicht verjärt ist, nachzahlen müssen. Wenn der Betrag erheblich ist, würde ich das von einem RA vor Ort nachprüfen lassen. Gruß, NB


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