Hummelbiene81
Hallo, wir haben im Dezember 2014 einen Bescheid für die Rückforderung der Zahlung von Kindergeld Zuschlag erhalten. Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt. Heute am 05.08.2016!!!!!!! Haben wir daraufhin einen Bescheid bekommen, dass wir alle Unterlagen einreichen sollen. Diese haben wir ja aber schon 2 mal eingereicht. Sind wir nach fast 2 Jahren noch in der Pflicht der Rückzahlung oder gibt es hier auch eine Verjährungsfrist?
Hallo, wenn Sie zu Unrecht Leistungen vom Staat erhalten haben müssen Sie diese selbstverständlich zurückzahlen. Das ist noch nicht verjährt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Seid ihr. Wieso habt ihr nie nachgefragt in der Zeit ? Wir mussten es auch zurückzahlen damals. Hatte jahrelang eine geringe Rate bis es erledigt war. Das ist problemlos möglich.
Hummelbiene81
Wir haben ständig nachgefragt. Entweder war der Widerspruch in Bearbeitung oder man konnte dem aktuellem Bearbeitungsstand nicht folgen.
Soie
Ich kenne die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Ich musste nach über 2 Jahren auch schon eine Erstattung der KK zurückzahlen die ich ( nach Recherche) doppelt erhalten hatte. Habs als " Shit happens" und Zinsloses Dahrlehn abgehakt. https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutschland)
Sternenschnuppe
Ja, drei Jahre ab Ende des Jahres. Eine Zahlung von März 2010 kann also bis 31.12.2013 gefordert werden.
Zinsini
Mal ne blöde Frage: aus welchen Gründen kann so eine Rückzahlung passieren?? Möchte nur gewappnet sein für den Fall "wenn"...
Sternenschnuppe
Kindergeldzuschlag wird immer unter Vorbehalt gezahlt. Wenn man verlängert reicht man die letzten 12 Abrechnungen ein. Hat man dann mehr verdient verliert man rückwirkend den Anspruch. Beantragst Du jetzt bekommst Du es ja anhand der alten Lohnabrechnungen. Dann verlängerst Du und reichst die Abrechnungen ein für die Zeit wo Du schon bezogen hast. Wenn man dann mehr hatte ,..... siehe oben. Dann dürfen sie es zurückfordern weil die Nachprüfung sozusagen negativ ist.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich habe im Jahr 2013 ein Buch geschrieben und somit im Jahr 2017 eine Honorarzahlung von 60 Euro erhalten. Mein Sohn ist im Mai 2018 geboren und ich habe die 12 Monate vor Geburt vollzeit als verbeamtete Lehrerin gearbeitet. Nun habe ich eine Aufforderung zur erneuten Klärung des Elterngeldes ...
Im September 2016 bin ich wegen meiner Schwangerschaft ins ärztliche Beschäftigungsverbot gekommen, ich habe die Monate davor durchschnittlichen ein netto Gehalt von 2800€ (mit Nachtzuschlägen, So./ Feiertage & Überstunden) bekommen, im Beschäftigungsverbot habe ich aber nur 2200€ Gehalt erhalten. Bei Nachfrage hieß es seitens meines AG ich habe ke ...
Sehr Geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin nun wieder schwanger :) Die Elternzeit läuft im Januar aus das neue Baby kommt ende März. Nun habe ich überlegt Vorzeitig zur Arbeit zurück zu kehren um wieder etwas Geld für das neue Baby anzusparen. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber meinte er es sei kein Problem. Ich hätte ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe 2 Jahre lang Unterhaltsvorschuss erhalten. Mittlerweile lebe ich mit dem Vater meines Kindes in einem Haushalt und die Zahlung entfällt. Nun soll er den Vorschuss der Stadt zurück zahlen, weil er "zu wenig gearbeitet" hat. Er hatte ein Jahr lang eine 20-h-Stelle, ein halbes Jahr lang eine 12-h-Stelle in Kombinati ...
Sehr geehrte Frau Bader, leider erlitten uns einige Schicksalsschläge. So bekommen wir momentan ALG II zum Elterngeld dazu, bis ich im November wieder arbeiten gehe. Wir hatten Ende letzten Jahres, als es uns noch gut ging, einen Urlaub gebucht, der zum Glück Corona-bedingt abgesagt wurde. Wir bekommen das Geld zurück. Darf es uns auf das ...
Sehr geehrte Frau RA Bader, Ich habe im juni 2020 ein Baby bekommen und im Mai 2021 ein weiteres. Ich habe Ende 2020 die Elterngeldstelle kontaktiert und ein Beratungsgespräch wahrgenommen. Mir wurde geraten meine Elterngeld plus Monate auf normale Elterngeld Monate umzuwandeln zudem den Mutterschutz beim Arbeitgeber zu beantragen. Auf die B ...
Hallo, ich habe die letzte Zahlung im September erhalten bis zum 7.10. (Geburt meiner Tochter) jetzt kam Post, dass ich die Nachweise der Gehälter abgeben muss und der Oktober ist auch dabei. Ich habe meine Wochenstunden von 15 auf 20h aufgestockt, weil ich im Oktober ja kein Elterngeld mehr bekomme. Muss ich jetzt was zurück zahlen?
Hallo Frau Bader, Mein Mann hat vom 2.8.21-2.1.22 Elternzeit plus, er hat jeden Monat das Erlaubte dazuverdient. Zum 31.12.21 hat er seinen Job gekündigt, da die Geschäftsführung gewechselt hat und er unter der neuen nicht arbeiten möchte. Jetzt haben die einfach für Dezember alle 144 Überstunden ausgezahlt. Müssen wir deshalb das Elterngeld je ...
Ich soll für das Jahr 2022 634 Euro ans Landratsamt zurück zahlen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad
- Wie läuft Vaterschaftsanerkennung ab wenn Vater verstorben
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld