SelinaMama
Hallo, ich habe eine rechtliche Frage und hoffe, dass Sie mir/uns evt. jemand weiter helfen kann. Wir leben seit Juli 2009 in Dänemark und haben angeblich für August 2009 nochmals Kindergeld aus D bezahlt bekommen. Wir haben uns zum 1. juli aus D abgemeldet. Angeblich deshalb, da wir nie bemerkt haben, dass nochmals Kindergeld aus D kam, ging auf ein deutsches Konto und da haben wir nicht regelmässig geschaut. Nun kommt nach 6 Jahren !!! ein Mahnbescheid der Kindergeldstelle, mit der Forderung der Rückzahlung plus 95 € Mahngebühr ! Wir sind hier total platt, haben Kontakt mit der Behörde aufgenommen, welche behauptet, sie hätten uns damals die Rückzahlungsforderung per Post geschickt. Hier kam nie etwas an. Es geht nicht darum, dass wir das Kindergeld, sollte es wirklich zuviel an uns überwiesen worden sein, zurückzahlen wollen/müssen, es geht uns um die horrente Mahngebühr nach so vielen Jahren. Die Deutsche Botschaft sagt im Übrigen, dass wir nix mehr zurückzahlen müssten zwecks Verjährungsfrist, die Behörde jedoch besteht darauf. Was meint Sie, ist es nach 6 Jahren noch Rechtens diesen Betrag zurück zu fordern plus diesen Mahngebühren. Wir haben NIE ! eine Mahnung oder dergleichen per Post erhalten. lg. Carmen
Hallo, einen Anspruch haben Sie nicht. Frage ist, ob es verjährt ist. Wenn tatsächlich schon ein Titel besteht o es schriftlich zurückgefordert wurde (§ 231 AO) , nicht. Wenn es jetzt erstmalig gefordert wurde lesen Sie mal hier: http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/ruckforderungsfrist-bei-kindergeld-31169 Es ist kein Argument, dass Sie nicht auf das Konto geschaut haben. Liebe Grüße NB
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