Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich im September wieder anfange zu arbeiten. Er meinte zu mir, dass mein Arbeitsplatz (Chefsekr.)ab dem 01.07. mit einer anderen besetzt sei (meiner Stellvertretung hat er gekündigt) und er vor habe diese zu behalten. Mir würde er einen anderen Arbeitsplatz geben. Dieser würde nicht der gleiche sein, ich sollte eine Sachbearbeitungstelle bekommen. In meinen Augen ist es ein Arbeitsplatz, um mich evtl. hinzuhalten, einer den es bisher noch nicht gab, so ne Art "Mädchen für alles und für alle", den man bei Nichtbedarf wieder entfallen lassen kann. Darf er das? Welche Rechte habe ich? Kann ich eine Umwandlung der Arbeitszeit verlangen, von 8 auf 6 Stunden, da es nicht mehr der gleiche Arbeitsplatz ist? Zur Info, keine 15 AN im Betrieb, sondern 5 AN. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Viele Grüße Sandra
Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Lesen Sie auch mal im Vertrag zu Ihrem Tätigkeitsgebiet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich hast Du Abspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz... Evtl. könnte man ihn damit soweit "lenken" daß Du a) entweder klagst ;-) oder b) eben nur noch die gewünschten 6 Stunden (bei anderer Arbeitsstelle) arbeitest... Er kann es sich ja raussuchen. :-) Zumal wenn er weiß, daß Du im Sept. wiederkommst es für mich keinen Grund gibt, zum 1.7. jemand neues auf Deine Stelle zu setzen... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, danke für die Antwort. Wenn ich klagen würde hätte ich keine guten Karten, da ich ja noch mit ihm weiter zusammen arbeiten müsste. Ich werde nochmal ein Gespräch mit ihm ausmachen und hoffe einfach mal, dass ich dann gute Karten haben werden. Viele Grüße Sandra
Mitglied inaktiv
Hallo, der Vertrag wurde vor 13 Jahren abgeschlossen und da habe ich noch eine andere Tätigkeit verrichtet. Eine Ergänzung oder Änderung zum Vertrag wurde nicht abgeschlossen. Das heißt, ich muss den anderen Arbeitsplatz nehmen, wohl oder übel?? Viele Grüße Sandra
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