Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rückfrage elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rückfrage elterngeld

carina2013

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hallo. Re: wie viel elterngeld? Wenn Du aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben warst zählen diese Monate - so Du dann Krankengeld bezogen hast - nicht mit bei der Berechnung des Elterngeldes. Die Monate werden gestrichen und weiter vorne aus der Berechnung mit dazugenommen. Warst Du aufgrund anderer Beschwerden krankgeschrieben und hast Krankengeld bezogen, dann hast Du leider Pech und diese Monate zählen mit 0,-€ in die Elterngeldberechnung mit rein. Während des Beschäftigungsverbotes bekommst Du ja dennoch weiterhin Dein Gehalt ausgezahlt - diese Monate sind also nicht 'schlechter' für Dich als richtige Arbeitsmonate. Den Mindestsatz von 300,-€ bekommst Du auf jeden Fall - ohne die Information ob Du also schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst oder wegen etwas anderem, kann man nicht sagen ob es sich negativ auswirkt! LG Sabine ich wurde operiert und daraus entstand dann leider ein sudek. ich habe das jetzt nicht genau verstanden mit der berechnung. wird dann ein durchschnitt aus den restlichen monaten berechnet oderbekomme ich generell nur 300€? vielen dank für die antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt genommen. In den Monaten, in welchen Sie Krankengeld bezogen haben aus einer Krankheit, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, wird mit dem Faktor "null" gerechnet. In den anderen Monaten wird der tatsächliche Verdienst genommen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Die Monate in denen Du Krankengeld bezogen hast - in Deinem Fall ja NICHT schwangerschaftsbedingt, werden mit 0€ in die Berechnung mit aufgenommen. Wenn die 65%-67% des Netto-Durchschnitts aber über 300€ liegen, dann bekommst Du mehr als 300€. Nur NIE weniger als 300€! Nehmen wir mal an (rein fiktiv) Dein Kind soll am 13.10.2012 kommen. Dann ist Dein Mutterschutz vom 01.09.2012-12.10.2012. Für das EG zählen jetzt die Monate September 2011 - August 2012. Nehmen wir mal ein fiktives Nettogehalt von 1500,-€ an. Wenn Du nun KEIN Krankengeld bezogen hast, ist Dein Nurchschnittsnetto 1500,-€ und Du bekommst ca. 975€ EG pro Monat. Wenn Du jetzt krank warst (nicht schwangerschaftsbedingt) und vom 10.02.2012 - 28.02.2012 Krankengeld bezogen hast, dann hast Du für Februar 2012 von Deinem AG nur ca. 535,71€ ausgezahlt bekommen. Für die EG Rechnung werden damit also 11*1500,-€ + 535,71€ gerechnet (zusammen also 17035,71€). Das wird nun durch 12 geteilt (ca. 1419,64€). Damit erhälst Du ca. 922,77€ EG pro Monat. Wenn Du jetzt krank warst (nicht schwangerschaftsbedingt) und vom 10.02.2012 - 30.04.2012 Krankengeld bezogen hast, dann hast Du für Februar 2012 von Deinem AG nur ca. 535,71€ ausgezahlt bekommen, für März und April 0€. Für die EG Rechnung werden damit also 9*1500,-€ + 535,71€ gerechnet (zusammen also 14035,71€). Das wird nun durch 12 geteilt (ca. 1169,64€). Damit erhälst Du ca. 760,27€ EG pro Monat. Wenn Du jetzt krank warst (nicht schwangerschaftsbedingt) und vom 01.10.2011 - 20.06.2012 Krankengeld bezogen hast, dann hast Du für Oktober 2011 bis Mai 2012 0€ und für Juni ca. 500,-€ vom AG erhalten. Für die EG Rechnung werden damit also 3*1500,-€ + 500€ gerechnet (zusammen also 5000€). Das wird nun durch 12 geteilt (ca. 416,67€). Damit erhälst Du 300€ EG pro Monat (da 67% des Nettodurchschnitts weniger als 300€ sind). Warst Du jetzt krank (schwangerschaftsbedingt) und hast vom 01.02.2012 - 15.03.2012 deshalb Krankgeld bezogen, dann werden zur Berechnung des EG die Monate Juli 2011 bis Januar 2012 & April 2012 bis August 2012 herangezogen. Verständlich?!?!? LG Sabine


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