Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Richtlinien vs. Gesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Richtlinien vs. Gesetz

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Im § 1 des BEEG stehen ja die Voraussetzungen, um Elterngeld zu bekommen. In den Richtlinien im Kapitel 1.7.3.1 ist eine Bedingung gestellt (NATO-Truppenmitglied), die das Recht auf Elterngeld verwaehrt. Dieser Punkt wird im Gesetz nicht einmal angerissen. Ist das dann rechtlich zulaessig?


Mitglied inaktiv

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Hi, Richtlinien sind stets nur norminterpretierend und daher nicht verbindlich. Allerdings wird vieles, das sich aus der Rechtsprechung ergibt, in Richtlinien festgehalten. Am besten wird dir ein Blick in den Kommentar helfen. Wenn du dort nichts findest, warte eine Entscheidung ab und leg Widerspruch ein - die Begründung muss sich dann auf das Gesetz beziehen, da RL keine Außenwirkung haben. Gruß, speedy


Mitglied inaktiv

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Ich bin schon im Widerspruch, aber darauf wird trotzdem nicht von der Elterngeldstelle eingeganden. Die berufen sich immer wieder auf die Richtlinien. Was kann ich da denn machen?


Mitglied inaktiv

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Hi, da müsste ich jetzt wissen, was denn genau in der Widerspruchsbegründung steht. Im Zweifel beachte die Rechtsbehelfsfristen im Widerspruchsbescheid und zieh rechtzeitig einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzu. Wenn dein Fall tatsächlich noch nicht gerichtlich entschieden wurde, wirst du evtl. dein Recht einklagen müssen. Gruß, speedy


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