Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Richtiger Nachtrag wegen ALG 1

Frage: Richtiger Nachtrag wegen ALG 1

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Re: Arbeitslosengeldberechnung in Elternzeit? Hallo, man kann während der Elternzeit kann ?volles Arbeitslosengeld eins erhalten. Wenn man aber bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten möchte, dies aus betrieblichen Gründen jedoch möglich, kann man für diese Arbeitslosengeld eins bekommen. Dies wird anteilig nach dem alten Verdienst berechnet. Wenn man also 10 h die Woche arbeiten gehen möchte, würde als Berechnungsgrundlage von 25 % ausgegangen werden. Liebe Grüße, NB Hallo Frau Bader, Das ihre Antwort auf meine Frage ob ich Arbeitslosengeld1 beziehen kann in meiner Elternzeit, ich werde bei einem anderen AG arbeiten,da meiner mich aus betrieblichen Gründen nicht TZ einstellen kann. Dazwischen habe ich aber 3Monate keine Job. Ich werde aber aus ihrem Satzbau nicht ganz schlau. Kann man jetzt ALG 1 beziehen oder nicht? Ich werde woanders 30 Stunden arbeiten aber bin davor 3 Monate ohne Job. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich habe mein neues Spracherkennungsprogramm benutzt und jetzt gelernt, dass ich noch genauer nachprüfen muss (in der Zeit kann ich es wahrscheinlich selber schreiben). Also: man kann in der EZ kein 100 % ArbGeld 1 erhalten, aber anteilig, wenn man dem Arbeitsmarkt anteilig zur Verfügung steht) Liebe Grüsse, NB


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