Anna1704
Sehr geehrte Frau Bader, in einigen Portalen (z.B. 1averbraucherportal, t-online, nettolohn.de) liest man, dass sich die Krankenversicherung des Neugeborenen bei alleinerziehenden Müttern STETS nach der Mutter richtet. Es komme nicht darauf an, ob der Vater ebenfalls in der GKV oder gar PKV sei. Eine Begründung für dieses Alleinerziehendenprivileg bzw. Verweis auf eine gesetzliche Vorschrift findet man jedoch nicht. Kann das richtig sein? Vielen Dank für Ihre Mühe! Anna
Hallo, man kann da auswählen. verheiratete können das nicht. Aber das verstößt nicht gegen den Schutz der Ehe - sagt ein Urteil. Ich finde es schon (geklagt hatte übrigens, wenn ich es richtig im Kopf habe, auch eine Anwältin). Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, das ist einer der wenigen Vorteile als nicht verheiratete Eltern, dass man quasi wählen kann ob das Kind in die PKV kommt oder nicht. Ich war schon immer PKV versichert, der Vater GKV. Wir waren unverheiratet. Wir haben die Kinder bei ihm mitversichert. Das Urteil das Du findest stellt den Sachverhalt aus der anderen Seite her: dass verheiratete Eltern auf diese "Wahlfreiheit von unverheirateten Eltern" bestehen wollten und damals damit scheiterten. Daraus ergibt sich im Umkehrschlkuss das unverheiratete Eltern die Wahlfreiheit haben. Übrigens unabhängig von GSR oder nicht. Gruss Désirée
Anna1704
Kann mir jemand ein Aktenzeichen oä des angesprochenen Urteils geben? Vielen lieben Dank!
desireekk
Musst Du googlen, Es ist schon relativ alt. Ca. 2003 oder so Gruss Désirée
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