Ophelia Soleil
Hallo Frau Bader, Am 22.12.14 erfuhr ich von meiner Schwangerschaft und teilte dies einen Tag später meinem AG mit. Vom 22.12.14 bis 02.01.15 war mein Urlaub eingetragen und genehmigt. Zum 01.01.15 erhielt ich ein BV. Nach der Geburt (23.08.15) ging ich anfänglich für 2 Jahre in Elternzeit. Diese habe ich 2017 um 5 Monate verlängern müssen, da kein Kitaplatz in Aussicht war. Nun geht am 24.01.18 die Arbeit wieder los. Wieviel Urlaubsanspruch stehen mir von BV und Elternzeit noch zur Verfügung? Und bis wann muss dieser genommen werden? Liebe Grüße und vielen Dank.
Hallo, Sie haben Urlaubssanpruch für jeden Monat, den Sie nicht komplett in EZ waren. Und Sie können auch noch den Urlaub aus dem BV nehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Geburt am 23.08.2015 war und die Schutzfrist im Oktober endete, steht dir von 2015 noch 10/12 vom Jahresurlaub zur Verfügung, und der muss normalerweise in diesem Jahr 2018 genommen werden.
littlestarling82
Habt ihr keine Personalabteilung die du fragen kannst? oder wenns ein kleiner Betrieb ist einfach den Chef :-) der muss ja alles schriftlich haben
Mitglied inaktiv
Uriah: :Der Urlaub muss 2018 genommen werden." Diese Aussage stimmt nicht! §17 Abs. 2 BEEG regelt dies eindeutig. Der Urlaub kann im Jahr der Rückkehr aus EZ + im gesamten Folgejahr genommen werden. Der Fragestellung kann entnommen werden, dass die Rückkehr aus EZ 2018 ist und deswegen kann der Urlaub bis 31.12.2019 genommen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Bg
M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig
Dir steht fuer 2015 fast der komplette Urlaub zu bei 30 Urlaubstagen waeren das 27,5 Tage.
Mitglied inaktiv
M123 - Bitte erkläre ausführlich die Berechnung. Der reguläre Mutterschutz geht nicht in den November 2015 ! (Frühgeburt mit verlängertem Mutterschutz laut Sachverhalt nicht gegeben.) 30 ÷ 12 = 2,5 pro Monat Der Mutterschutz endete im Oktober 2015. Also 2,5 x 10 = 25 Urlaubstage Des Weiteren würde es 27,5 Urlaubstage rein rechtich gar nicht geben. Im Bsp. 27,5 würde aufgerundet auf 28...
Mitglied inaktiv
@ Fragestellerin Du nimmst also Deinen jährlichen Urlaubsanspruch und teilst den durch 12. Dann einfach x rechnen. Kommt ein 1/2 Tag heraus, wird aufgerundet. Besteht Resturlaub aus 2014 kannst Du den dazu addieren.
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