Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Frage: Resturlaub

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Hallo liebe Fr. Bader, mein Mutterschutz wird am 28. Februar 2004 enden. Aus meinem Arbeitsverhältnis stehen mir noch 4 Wochen Urlaub zu aus dem Jahr 2003. Kann ich den Urlaub an den Mutterschutz nehmen? Und wenn ja, wie wirkt sich das auf das Erziehungsgeld aus (irgendwelche Einbußen) und auf die darauffolgende Erziehungszeit. Verkürzt sich dann die Elternzeit um einen Monat????? Fahre ich nicht besser, wenn ich den Urlaub noch vor dem Mutterschutz nehme? Bin bis zur Geburt krankgeschrieben. Danke ihre Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie wollen Sie es vor der Geburt nehmen, wenn Sie krankgeschrieben sind? Sie können ihn nach der Geburt ddarnhängen und bekommen entsprechend länger Gehalt. DEr EU geht aber nur bis zum 3. Geb. des Kindes, so oder so. Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie wollen Sie es vor der Geburt nehmen, wenn Sie krankgeschrieben sind? Sie können ihn nach der Geburt ddarnhängen und bekommen entsprechend länger Gehalt. DEr EU geht aber nur bis zum 3. Geb. des Kindes, so oder so. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Würde das Gehalt, das ich ja dann für einen Monat im Jahr 2004 erhalte nicht das Erziehungsgeld kürzen? Danke Heike


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