Mitglied inaktiv
Hallo, ich konnte vor Antritt des Mutterschutz mit anschließender Elternzeit meinen Urlaub im Jahr 2000 nicht vollständig nehmen, es blieben 11 Tage Resturlaub. Mein Sohn wurde am 06.01.2001 geboren, ich habe für die volle Zeit von 3 Jahren Elternzeit beantragt und genehmigt. Seit April 2002 arbeite ich wieder 12 Stunden Teilzeit. Da bei uns Geschäftsjahr = Urlaubsjahr ist, würde dieser "alte" Urlaub nun 2003 ja verfallen. Ich gehe nun davon aus, daß dies nach §17/2 Buerzg nicht so ist. Meine Personalabteilung sagt, sie kennt das Gesetz aber das könne in unserem EDV-System nicht verwaltet werden. Wie kann ich mich absichern, daß mir diese Tage nicht verloren gehen. Vielen Dank im voraus!
Liebe Paula, was ist das denn für ein Argument? Das kann doch nicht Ihr Problem sein, wenn deren PC nicht tut. Lassen Sie sich das am besten schriftlich geben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, damit ich Sie richtig verstehe: Sie denken an z.B. eine interne Mitteilung an meine Vorgesetzten und die Personalabteilung in der ich den Sachverhalt schildere und quasi auffordere diesen Resturlaub gem. Gesetz zu behandeln, die datentechnische Verwaltung sehe ich als Aufgabe der Personalabteilung und ist für mich nachrangig. Viele Grüße
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