fabioso
Hallo, der Resturlaub verfällt ja nicht und kann nach der Elternzeit gekommen werden. Nun habe ich insgesamt 36 Monate Elternzeit beantragt und werde aber zwischendurch in Teilzeit arbeiten. Kann ich den Resturlaub auch in dieser Zeit nehmen oder erst nach den 36 Monaten? Vielen Dank!
Hallo, besser nach der EZ. Der VZ-Urlaub soll ja in VZ genommen werden. Das geht in der EZ nicht. Liebe Grüße NB
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Unser Kind wird voraussichtlich am 22.01.2001 geboren. Ich habe aus diesem Jahr noch 18 Urlaubstage, die ich direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte. Danach will ich bis einschließlichn 05.2001 daheim bleiben und ab 06.2001 halbtags arbeiten. Ist solch eine Urlaubsregelung möglich? Welches Gehalt (Voll oder Halb) steht mir für den Urlaub zu, wen ...
Hallo Frau Bader, sorry, aber irgendetwas scheint schief zu laufen. Dies ist nun mein 3. Versuch: Sie haben mir auf meine 1. Frage geantwortet, dass der Arbeitgeber nichts dagegen haben könne, wenn ich meinen Resturlaub nach der Geburt antreten möchte. Als ich jedoch bei diesem nachgefragt habe, hat der mir wiederum gesagt, dass das nicht geht un ...
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen: Mein Mann würde gerne 1 Monat Elternzeit nehmen, da wir noch eine große Tochter haben, die betreut werden möchte, würde er dies gerne direkt nach der Geburt nehmen. Termin wäre der 28.11., mein Mann müsste dies ja 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beim AG anmelden. Muss er dann für den Monat Dezembe ...
Liebe Frau Bader, unser VET ist am 15.06.2017. Ich (Vater) möchte vor der Geburt allen meinen bis dahin angesparten Urlaub verbrauchen und sofort in Elternzeit gehen, wie gehe ich formal am besten vor? Ich hatte bisher so geplant: - Antrag Elternzeit ab Geburt unter Nennung VET: 15.06.2017 - Urlaubsantrag 01.06. - 15.06.2017 Was aber pas ...
Liebe Frau Bader. Ich tue mich mit den Anspruchsberechnungen des Resturlaubs schwer. Am 04.04.2016 ist meine Tochter geboren und ich bin nach dem Mutterschutz in Elternzeit(1Jahr) gegangen. Ich hab grundsätzlich 26 Tage Urlaub im Jahr. Wieviel Tage hätte ich dann für 2016 zur Verfügung gehabt? Vielen Dank! BRITT
Liebe Frau Bader, ich verfüge noch über 12 Tage Resturlaub, den ich im Rahmen einer Vollzeittätigkeit (40 Stunden, 5-Tage-Woche) vor der Geburt meines Kindes erworben habe. Meine Elternzeit endet bald. Ich werde anschließend in Teilzeit arbeiten (20 Stunden, 4-Tage-Woche). Ich möchte den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit nehmen. Ich weiß ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
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