Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub und anschließend Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Resturlaub und anschließend Elternzeit?

putzel1986

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber und bin schon 4 Wochen nach neuem Arbeitsantritt schwanger geworden bzw ich war schon schwanger, wusste davon aber nix. Jetzt ist meine Frage wie es sich mit dem Elterngeld verhält wenn ich nach dem Mutterschutz erst einmal meinen Resturlaub nehme und meine Überstunden ( 1Monat) und anschließend Elterngeld beantrage, bekomme ich dann die vollen 12 Monate Elterngeld oder wird der Mutterschutz trotzdem mit angerechnet?? Weil es die Möglichkeit ansonsten anbietet wenn ich mir meinen Urlaub nach vertragsende auszahlen lasse. Vielen dank für die Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist eine reine Rechenfrage. Sie können insgesamt höchstens bis zum zwölften Lebensmonat Elterngeld bekommen. Die Zeiten, in denen Sie MG bekommen werden abgezogen. wenn Sie in der Zeit arbeiten bzw. Urlaub nehmen, bekommen Sie auch kein Elterngeld. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Mutterschaftsgeld wird immer angerechnet. Ist noch die Frage, ob du das EG für 2 Zeitabschnitte beantragen kannst bzw ob das Sinn macht. Müsstest du dir ausrechnen (Elterngeldrechner)! Variante 1: MuSchu-Geld (2 Monate) Urlaub+Überstunden bei vollem Lohn (1 Monat) EG bis 1. Geburtstag (9 Monate) = ?? Euro in der Kasse Variante 2: MuSchu-Geld (2 Monate) EG bis 1. Geburtstag (10 Monate) in der Zeit Auszahlung von Urlaubsgeld (werden Überstunden ausgezahlt?) = gekürztes Elterngeld in dem Lebensmonat = ?? Euro in der Kasse (Bei Variante 1: Bitte achte darauf, dass dein Urlaub und dein Überstundenabbau nur innerhalb 1 Lebensmonates ist. Denn fällt der Urlaub zB für 2 Tage in einen neuen Lebensmonat, dann wird das Urlaubsgeld aufs Elterngeld angerechnet...) Gruß Sabine


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