Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach elternzeit

Frage: Resturlaub nach elternzeit

M.mele

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Hallo Frau Bader Meine Tochter ist am 15.12.2015 geboren anschließend habe ich 2 Jahre elternzeit genommen also musste ich am 15.12.17 wieder arbeiten. Ich bin wieder schwanger 13 Woche (22.05.18) geburttermin. Da ich trotzdem arbeiten will bis mein Mutterschutz im Vollzeit wie vor meine elternzeit habe ich noch 20 Tage resturlaub. Frage1. Ich habe mit mein Chef besprochen das ich am 15.12.17 arbeite er weis aber noch nicht von meiner Schwangerschaft die ich ihm am selben Tag sagen möchte und mein resturlaub aber erst 8.1.18 nehmen. Da meine Tochter in die Krippe kommt muss ich wegen der Eingewöhnungzeit so nehmen.aber heute hat mein Distriktmaneger mich angerufen ganz unfreundlich mir gesagt ohne hallo .. ich muss mein Urlaub gleich anschließend nach mein elternzeit nehmen ohne wenn und aber!! Natürlich habe ich mich nicht getraut zu sagen das ich schwanger bin. Muss ich akzeptieren was er sagt oder wie ist es gesetzlich? Wie lange ist mein resturlaub gültig? Was empfehlen Sie mir? Ich bin sehr durcheinander und Psychisch im Keller! Und wie werde ich bezahlt wenn ich direkt im Urlaub bin? Ich bedanke mich im Voraus Frau Bader Ich arbeitete als Stellvertretung im Einzelhandel.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber ist berechtigt, den Urlaub festzulegen, allerdings unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers. Ich würde meine Belange mal schriftlich formulieren und den Antrag stellen, den Urlaub zu einer bestimmten Zeit zu nehmen. Gesetzlich haben Sie das Recht, den Resturlaub in diesem Jahr zu nehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Oder eben nach einer neuen Elternzeit. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Prinzipiell darf ein Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Erholungsurlaubs selbst bestimmen, allerdings immer innerhalb des Jahres, in dem der Urlaub anfällt. Nach Rückkehr aus EZ fällt er wenigstens in diesem Jahr - 2017 - an! Um ihn komplett ins neue Jahr zu verschieben, bedarf es der Absprache mit dem AG. Wenn du jetzt demnächst krankheitsbedingt oder durch evtl Beschäftigungsverbot wiederum ausfällst, dann verschiebt sich uralter Urlaub von 2015 nochmals um Jahre. Das kann nicht im Interesse des AGs liegen.


Mitglied inaktiv

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Da Deine EZ im Dez. endet, erwirbst Du auch nur für Dez anteilig Urlaubsansprüche. Vermutlich zwei oder 3 Tage? Bei den 20 Tagen handelt es sich also um viel Resturlaub von vor der Schwangerschaft. Diesen Resturlaub kannst Du im Jahr der Rückkehr EZ nehmen und im gesamten Folgejahr. §17 Abs. 2. Beeg https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Was sich der AG wünscht ist völlig egal, rein rechtlich gibt es nur diese korrekte Antwort. Kein Mitspracherecht des AG. Er kann nicht verlangeb, dass Du den Urlaub sofort nimmst. Im Gegenteil, er kann froh sein, wenn Du ihn vor der Geburt nimmst, viele haben kurz vor der Geburt Beschwerden und eine Krankschreibung, in dem Fall würde der Urlaub übertragen bis zur Rückkehr + Folgejahr nach der nächsten EZ ;-)


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