Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, vor einiger Zeit hatten sie mir mitgeteilt, dass mein alter Resturlaub verfallen ist. Nun gibt es wohl (zumindest in Thüringen) ein neues Urteil vom Bundesarbeitsgericht dazu, dass der übertragene Resturlaub - der bislang verfiel, wenn im Anschluß an die erste Elternzeit gleich nahtlos die zweite Elternzeit folgte - auch über mehrere Elternzeiten übertragen werden muß. Nun ergibt sich daraus wiederum eine Frage. Wie wird der Resturlaub berechnet, wenn man vor der Elternzeit (also die Zeit aus der der Resturlaub stammt) Vollzeit gearbeitet hat und nach der Elternzeit Teilzeit (die Hälfte) weiterarbeitet. Kann man dann die Resturlaubstage verdoppeln, weil dem Arbeitgeber ja nur noch die Halben Gehaltskosten pro Urlaubstag entstehen? Die "normalen" 15 Tage Resturlaub hat mir mein Arbeitgeber bereits ohne Komplikationen anerkannt. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie arbeiten halbe Tage und bekommen damit auch jeweils halbe Tage frei, so dass Sie keine Verluste machen. Liebe Grüsse, Nb


Mitglied inaktiv

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mit einem urlaubstag bist du ein tag zu hause, egal ob teilzeit oder vollzeit. man hat ja auch so bei teilzeit nicht mehr urlaubstage, als bei vollzeit. hat man bei einer vollzeitstelle bei 5 arbeitstagen pro woche 30 urlaubstage pro jahr, hat man die auch bei teilzeit, wenn man weiterhin 5 tage pro woche arbeitet. ausserdem kostet eine teilzeitstelle dem arbeitgeber nicht die hälfte einer vollzeitstelle. die kosten für den arbeitgeber sind genau gleich. lg two_kids


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