snudel
Hallo, bei mir ist folgende Situation: Meine Elternzeit endet nach zwei Jahren am 12.09.2012. Danach werde ich Resturlaub nehmen. Müßte am 16.10.2012 wieder arbeiten gehen. Was wäre wenn sich kurz vor Ende des Urlaubs herausstellt, das ich erneut schwanger bin? Ich würde ganz sicher wieder ein BV bekommen. Müßte ich nochmal arbeiten gehen um Geld vom Arbeitgeber zu bekommen oder zählt der Urlaub schon als wieder angefangen? Sprich nahtloser Übergang von Urlaub ins Beschäftigungsverbot und Lohn?
Hallo, wenn die Elternzeit endet und Ihr Arbeitsvertrag auflebt, können Sie Urlaub nehmen. Und dann können Sie auch eine Frau bekommen. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich vermute mal, dass der Vertrag eigentlich nach Ende der Elternzeit zu den alten Bedingungen wieder ganz normal auflebt. Du bist dann zwar in Urlaub, aber als Arbeitnehmerin!!! Dann kommt es ja auch noch darauf an, ob Du wirklich wieder schwanger bist und wie weit Du bist und ob Du es dem Arbeitgeber (aufgrund eines möglichen BV) sofort mitteilen möchtest. Meines Erachtens nach müsstest Du dann sofort in den BV kommen (wenn das in deiner Tätigkeit so möglich ist) und hättest dann das "normale" Gehalt vom Vertrag. Bin mir aber nicht 100% sicher. Vielleicht antwortet ja jemand, der es gut weiß. Gruss, Sonja
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