Hallo Frau Bader,
Ich arbeite noch bis 11.3 und danach fängt mein Mutterschutz an. Wenn ich bis 1.1.2012 Elternzeit nehmen würde, dann hätte ich für das Jahr 2011 15 Urlaubstage. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dass ich mein Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen sollte. Muss ich das? Ich würde lieber den Urlaub bis ins 2012 mitnehmen und sie dann irgendwann in 2012 nehmen.
Danke & Viele Grüsse!
von
pinklady99
am 01.02.2011, 11:44
Antwort auf:
Resturlaub mit ins 2012 nehmen??
Hallo,
wenn es keine wichtigen betrieblichen Belange gibt, können Sie den Urlaub nach der EZ nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2011
Antwort auf:
Resturlaub mit ins 2012 nehmen??
Die von Ihrem Arbeitgeber gewünschte Urlaubsnahme wirkt sich daher für Sie nachteilig aus. Empfehlenswert wäre es, den Urlaub auf die Zeit nach Ende der Elternzeit zu übertragen. Das Gesetz sieht diese Rechtsfolge für Urlaub, der nicht vor Beginn der Elternzeit genommen wurde, ausdrücklich vor (vgl. § 17 BEEG).
Mit freundlichen Grüßen
allerdings glaube ich nicht, daß Du den Urlaub irgendwann in 2012 nehmen kannst sondern direkt im Anschluß an die Elternzeit nehmen mußt
Hier ab dem 02.01.2012
LG
von
peekaboo
am 01.02.2011, 13:09
Antwort auf:
Resturlaub mit ins 2012 nehmen??
Den Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen, ist nicht erforderlich. Das BEEG sieht vor, dass man den Urlaub aus (in deinem Fall) 2011 nach der Elternzeit (also 2012) und sogar in dem Jahr danach (also noch in 2013) nehmen kann.
§ 17 Abs 2 BEEG
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.02.2011, 13:53
Antwort auf:
Resturlaub mit ins 2012 nehmen??
Nun, der AG kann durchaus den Zeitraum des Urlaubs mitgestalten.
Wenn es betrieblich reinpasst (und das wird der AG vermutlich darstellen können, wenn nicht üblicherweise im März Urlaubssperre bei Euch herrscht), sehe ich keine Chance, dass Du den Urlaub aufsparst.
Warum auch?
Evtl. kann man verhandeln: 50:50 z. B.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 02.02.2011, 00:24