Miechen14
Sehr geehrte Frau Bader, durch ein Beschäftigungsverbot habe ich noch meinen kompletten Urlaubsanspruch für 1 Jahr. Also 30 Tage. Diese möchte ich gerne direkt nach meiner Elternzeit nehmen und laut Personalstelle muss ich das wohl sogar auch. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Nun ist es aber leider so, dass meine alte Kollegin in Altersteilzeit geht. Das heißt dadurch fehlt dann in unserer Abteilung für einen Monat ein Arbeitnehmer. Meine Vertretung übernimmt die Stelle der alten Kollegin, aber dadurch das ich noch soviel Urlaub habe, wäre die neue Kollegin dann halt noch einen Monat alleine. Unser großer Chef hat der Altersteilzeit von der alten Kollegin nur zugestimmt, da die Personalstelle meinte, dass ich dann direkt wiederkomme. Aber dem ist halt nicht so. Mich ärgert das, da ich nun Sorge habe, dass ich meine 30 Tage nicht direkt im Anschluss nehmen darf. Können Sie mir bitte sagen, wie dazu die Rechtslage ist? Kann mir der Urlaub nun dadurch verwehrt werden? Obwohl sie wussten, dass ich später wiederkomme. Die alte Kollegin sollte einen Monat länger bleiben, aber das sieht sie nicht ein.
Hallo, wenn der Urlaub noch nicht genehmigt ist, darf der AG ihn aus betriebsbedingten Gründen ablehnen. Sie können ihn ja bis zum Ablauf des nächsten Jahres nehmen. Liebe Grüße NB
desireekk
Ist der Urlaub schon genehmigt? Grundsätzlich kann der AG den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt verwehren, wenn betriebliche belange dagegenstehen. der Urlaub verfällt ja nicht, kann also noch später genommen werden. Gruß D
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