Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub bei Adoption

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub bei Adoption

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Hallo, wir bekommen nächstes Jahr im Frühjahr ein Adoptivkind. Wann genau, wissen wir erst 1 Woche vorher. Zur Zeit bin ich Vollzeit beim Bund beschäftigt und bekomme 29 Tage Erholungsurlaub. Ab dem Tag des Abholens des Kindes bin ich in Elternzeit. Was ist, wenn ich bei Abholung des Kindes noch Erholungsurlaub über habe? Muss mir der Arbeitgeber dies vergüten? Was ist, wenn ich z.B. 6 Tage Urlaub genommen habe (wegen der Reise ins Adoptionsland) und weil erst Februar ist, stehen mir nur 4 Tage zu? Es ist eigentlich unmöglich genau zu koordinieren, da eine Auslandsadoption hopplahop geht. Was ist mit zuviel genommenen oder noch übrigen Erholungsurlaub? Gehe nach 1 Jahr Elternzeit stundenweise bei meinem AG wieder arbeiten (6 Stunden/Woche). Danke für Ihre Antwort. MfG Biggi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn öffentlich rechtlich nichts anderes geregelt ist, können Sie den Urlaub an den EU dranhängen oder von der "Geburt" :-)) des Kindes an nehmen, so dass Sie länger Lohnfortzahlung haben.Viel Glück! Gruß, NB


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