Anto89
Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre vorherige Antwort. In Paragraph 7 Absatz 4 des Bundesurlaubgesetzes las ich, dass der Resturlaub auszuzahlen ist. Wenn die Klinik dennoch dabei bleibt sie bezahlen diesen beim Aufhebungsvertrag nicht aus... Dann bleiben mir 2 Möglichkeiten?: - auf die Ausbezahlung des Resturlaubes zu verzichten, wenn ich den neuen AG zusagen will - Im Rahmen der fristgerechten Kündigung den Urlaub ausbezahlen zu lassen? Dann könnte ich aber das neue Jobangebot nicht annehmen. Und wenn die Klinik bei letzteren sich immer noch weigert im Sinne 'Wir bezahlen Resturlaub nie aus'? Bliebe dann nur der Rechtsweg? Ist ein Forderung des AG im Sinne von 'Wir stimmen dem Aufhenungsvertrag nur zu, wenn Sie auf die Ausbezahlung des Resturlaubes verzichten' rechtens? Ich freue mich über Antworten und bedanke mich im Voraus. Freundliche Grüße
Hallo, Aufhebungsvertrag bedeutet, man einigt sich - dass kann auch den Verzicht auf Urlaub bedeuten (bzw der gilt dann als genommen). Wenn Sie kündigen können Sie die Fristen nicht einhalten - na und? Was will der alte AG tun? Locker bleiben und pokern! Liebe Grüße NB
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