Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub an Elternzeit hängen, danach noch der Partnermonat möglich?

Frage: Resturlaub an Elternzeit hängen, danach noch der Partnermonat möglich?

Nannilein

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin bis zum Mutterschutz im Beschäftigungsverbot und meinen Urlaubsanspruch würde ich gerne an meine Elternzeit anhängen (nehme 12 Monate Elternzeit). Mein Partner würde gerne nach meinem Urlaub seinen letzten Partnermonat-Elternzeit nehmen (mit Bezug von Elterngeld). Ist dies überhaupt möglich, da ja eigentlich im ca 13. Monat die Elternzeit und die Elterngeldzahlung unterbrochen wäre? Vielen Dank! Viele Grüße, Nannilein


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld kann man nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen und man muss innerhalb dieser Zeit mindestens 2 Monate nehmen. Wenn Das zutrifft, dann hat Deine EZ und Dein Urlaub damit nichts zu tun. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich nun seit Tagen durch Gesetzestexte und Internetforen gewühlt und bin mir immernoch nicht sicher. Kann mein Mann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen? Bekommen wir dann auch 13 Monate Elterngeld oder nur 12? 2 Monate EZ wären finanziell nicht drin, es wäre aber schon schön, wenn er auch eine Zeit bei ...

Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 21.03.2015 geboren und mein Mann hat den 1. Lebensmonat Elternzeit beantragt und möchte nun gerne noch den 2. Monat beantragen. Geht das arbeitsrechtlich gesehen mit der 7-Wochen Frist? Der 2. Monat wurde bislang nur mündlich besprochen mit einem Vorgesetzten der leider nicht mehr da ist. Ich habe die Infor ...

Hallo, Mein Sohn wurde am 9.11.15 geboren. Mein Mann hatte da seinen 1.Parntermonat genommen und wollte den 2. dann vom 9.10.16 - 8.11.2016 nehmen. Zwischenzeitlich gab es einen Arbeitgeberwechsel der auch den 2.Monat im Okt. akzeptiert hat. Zur Zeit befindet sich mein Mann noch in der Probezeit(Kündigungsfrist 2Wochen), nun hat er ein super t ...

Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt und möchte meinen Job kündigen. Ab Ende Januar bin ich einen Monat in Elternzeit (23.01.-22.02.). Nun habe ich schon öfter von einer 3-monatigen Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer während der Elternzeit gelesen - da ich allerdings nur einen Monat in Elternzeit bin, kommt ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...