Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit /geld : nur ein Partnermonat möglich?

Frage: Elternzeit /geld : nur ein Partnermonat möglich?

Kunderella

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich nun seit Tagen durch Gesetzestexte und Internetforen gewühlt und bin mir immernoch nicht sicher. Kann mein Mann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen? Bekommen wir dann auch 13 Monate Elterngeld oder nur 12? 2 Monate EZ wären finanziell nicht drin, es wäre aber schon schön, wenn er auch eine Zeit bei uns zu Hause sein könnte. In einem Dossier des BUndesministeriums steht, dass die Mutter, wenn sie vorher berufstätig war und dann 12 Monate zu Hause bleibt auch bereits die Anforderungen an die Partnermonate erfülle und der Vater dann lediglich einen Monat normale EZ nehmen könne, dass das aber nicht der "Idealvorstellung" der EZ der Politiker entspricht. Das hiesse dann aber auch, dass auch die Anspruchsgrundlage für das Elterngeld erfüllt wäre, oder? Ohne diese "Trick" wäre es dann ja wohl so, dass der Mann zwar nur einen Monat EZ nehmen könnte, aber dann eben nicht den Anspruch auf Auszahlung des EG erfüllen würde, da dort von mindestens 2 Partnermonaten die Rede ist. Können Sie Licht in das Dunkel bringen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen. Elterngeld bekommen jedoch nur, wenn man mindestens zwei Monate beantragt hat. insgesamt können Sie sich 14 Monate Elterngeld auszahlen lassen, jeder einzelne jedoch höchstens zwölf Monate. Ansonsten kann Ihr Mann bis zu drei Jahren Elternzeit parallel zu ihnen nehmen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Eigentlich hast du es schon richtig erkannt. Er kann nur 1 Monat Elternzeit nehmen, dann aber ohne Elterngeld. Denn fürs Elterngeld muss auch der Partner 2 Monate nehmen... Gruß Sabine


IngoAC

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Moin, die einzige Möglichkeit die ich für euch sehe ist 2 Monate Elternzeit für den Mann nehmen und dieser geht im 2. Monat Teilzeit (30h) arbeiten. Dann bekommt ihr 1 Monat Elterngeld und im 2. Monat wird das Gehalt auf das Elterngeld angerechnet (bleibt nicht viel aber besser als nichts). LG Ingo


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