Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Restübertrag Elternzeit

Frage: Restübertrag Elternzeit

ragusa

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Guten Tag, im Sommer endet meine zweite Elternzeit nach 3 Jahren. Von der ersten Elternzeit sind noch 6 Monate übrig, die ich nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber direkt noch anschließen kann. Nun kann es sein, dass ich auf diese Stelle aus wirtschaftlichen Gründen des Arbeitgebers nicht zurückkehren kann und mich daher nach etwas anderem umsehe. Meine Frage ist, ob ich, falls ich kurzfristig etwas finden kann den verbleibenden Rest der Elternzeit quasi als "Altlast" mitnehmen und später noch nehmen kann. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen bei dem neuen Arbeitgeber? Nur, wenn dieser zustimmt. Liebe Grüße NB


ragusa

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Danke für die Antwort. Sollte mein derzeitiger Arbeitgeber vor Ende meiner Elternzeit seinen Betrieb schließen, hätte ich also einfach Pech?


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