Sonne2022
Hallo Frau Bader, ich habe für meinen Sohn geb. 7/18 Elternzeit für 2 Jahre beantragt. In dieser Elternzeit wurde ich wieder schwanger und habe somit die Elternzeit für Kind 1 zum Beginn Mutterschutz Kind 2 vorzeitig beendet. Die Mutterschutzfrist für Kind 2 begann am 20.3.2020. Danach habe ich für Kind 2 auch 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich würde nun gerne für Kind 1 und Kind 2 jeweils das dritte Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Was passiert mit den 4 Monaten von Kind 1, die ich ja vorzeitig beendet habe. Stehen mir diese Monate trotzdem zu? Oder sind sie nun verschenkt? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lilly
Hallo, Sie können für jedes Kind die Restzet (bis zu 24 Monate) bis zum 8. Geb. nehmen. Antragsfrist VOR 3. Geb. sind 7 Wochen, Danach 13 Wochen. Der AG hat kein Mitspracherecht. Liebe Grüße NB
mellomania
Ja die vier Monate wurden dir zurück gespielt
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