Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

(Rest)Urlaub bei Krankengeld mit anschließender Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: (Rest)Urlaub bei Krankengeld mit anschließender Elternzeit

bacon123

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Hallo Frau Bader, ich bin seit 3 Wochen wegen vorzeitiger Wehen krankgeschrieben. Mein Arzt beabsichtigt, mich bis zum Beginn der Mutterschutzfrist (3.1.14) weiterhin krankzuschreiben. Nach der Geburt wollte ich 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Ich habe für das Jahr 2013 noch 5 Resturlaubstage (von 29 Tagen), würden diese verfallen? Wäre es sinnvoll, den Krankenschein nur bis zum 20.12. ausstellen zu lassen? Was wäre, wenn ich mich bis zum Ende krankschreiben lasse und mir den Urlaub bzw. auch meine Überstunden auszahlen lassen würde? Hätte das einen negativen Einfluss auf mein Krankengeld? Was wäre, wenn mein Arzt mir anstelle der Krankschreibung ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen würde? Gäbe es da, rechtlich gesehen, weitere Vorteile? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Liebe Grüße Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, krank ist krank. Den Urlaub (entsteht bis zum Ende des Mutterschutzes) können Sie nach der EZ nehmen Liebe Grüsse, NB


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