Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Leistungen bzw. Krankengeld nach Elternzeit

Frage: Leistungen bzw. Krankengeld nach Elternzeit

BabySophie

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Hallo, mein Arbeitsvertrag lief aus. Ich bin also quasi ohne Beschäftigung, bekomme aber noch Elterngeld. Nach Auslaufen des Arbeitsvertrags wurde ich krank. Die Krankheit fing aber kurz vor Ende des Elterngeldbezugs an. Deshalb die Frage: Wer zahlt dann die ersten 6 Wochen weiter und wieviel? In der Zeit habe ich noch Elterngeld, aber ja keinen Arbeitgeber mehr. Wie ist es nach den 6 Wochen, wenn ich eig Krankengeld bekommen würde? Wird das Krankengeld dann nach der Höhe des Elterngelds berechnet, also 60%? Und wie ist es, wenn ich nach der Krankheit weiter arbeitslos bin? Berechnen sich das Krankengeld und das anschließende ALG1 dann nach dem Elterngeld, also 60% vom Elterngeld oder nach dem letzten Einkommen vor der Elternzeit? Viele Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. § 44 SGB V: Versicherte haben Anspruch ... man muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein -> liegt nicht vor 2. ArbGeld 1: Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankengeld ist, dass die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, an dem der Arbeitnehmer rechtmäßig Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen hat -> liegt nicht vor Es wird keine Zahlung von Krankengeld erfolgen. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Wenn du kein Elterngeld mehr bekommst und auch keinen Anspruch auf ALG hast DRINGEND um eine Krankenversicherung kümmern!


3wildehühner

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Zur Beantwortung fehlen einige Informationen: Bist du verheiratet? Hast du dich arbeitslos gemeldet? Wie viele Stunden ist dein Kind betreut; also wie viele Stunden kannst du arbeiten, wenn du wieder gesund bist?


Mitglied inaktiv

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Leistungen bzw. Krankengeld nach Elternzeit Ne da fehlt genug. Wie lange ist Elterngeld Wann war Ende des Arbeitsvertrag Wann krank geworden Arbeitslos gemeldet ... von Gernemama am 23.03.2022 Antwort auf: Leistungen bzw. Krankengeld nach Elternzeit Steht doch da. Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Elterngeldbezug läuft weiter. Kurz vor Ende des Elterngeldbezugs Krankheit. Deshalb ja das Problem, wer zahlt die 6 Wochen bzw. die Zeit in der kein Elterngeldbezug mehr besteht? Und wieviel? Und wer danach Krankengeld und wieviel? Und wie hoch ist das ALG1 danach? Arbeitlosmeldung hat, wenn der Elterngeldbezug über den Vertrag hinaus geht übrigens keine 3 Monatsfrist. von BabySophie am 23.03.2022


Bone

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Ohne AG keine Elternzeit. Elterngeld ist eine Lohnersatzzahlung, ALG1 und Krankengeld auch. Danach kann Elterngeld nicht Berechungsgrunglage sein. Wichtig wäre zu klären, ob Anspruch auf ALG1. Daran hängt das Krankengeld.


BabySophie

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@bone: Anspruch auf ALG1 besteht. Arbeitlosmeldung erfolgte kurz vor Ende des Elterngeldbezuges. Da gilt die 3 Monatsfrist nicht, da Elterngeld nach Auslaufen des Arbeitsvertrages weiterläuft. Betreuung ist gesichert. Nach der Krankheit könnte ich theoretisch Vollzeit arbeiten gehen.


peekaboo

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Ergo gibt es auch kein ALG1. Kümmere dich auf jeden Fall im Krankenversicherung, falls du nicht verheiratet bist und über dein Mann mitversichert werden kannst.


Mitglied inaktiv

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Sie erhalten nur dann weiterhin Arbeitslosengeld, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, als Sie krank wurden. Liegt der Beginn Ihrer Krankheit in der Zeit bevor Sie Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Sperrzeit, ist keine Zahlung möglich. Wenden Sie sich in so einem Fall an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Zu finden unter www.Arbeitsagentur.de Die Frage ist wer dann zahlen muss


BabySophie

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@Gernemama: ja genau das ist ja das Problem. Wenn ich nicht krank wäre, hätte ich Anspruch auf ALG1. Anspruch auf Krankengeld müsste ich ja trotzdem haben. Die Frage ist eben, wer das zahlt und in welcher Höhe.


BabySophie

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@Nicole Bader: d.h. ich bekomme dann also gar kein Geld? Erst nach der Krankheit wieder ALG1? Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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So sieht es scheinbar. Kannst du dich nicht arbeitslos melden (paar Tage gesund nach Ende des Elterngeld) dann alg1 beziehen und dann notfalls neue AU... Dann läuft 6 Wochen ALG und dann Krankengeld


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