Steffi123steffi
Guten Tag, mein Arzt wollte mich heute aufgrund meiner Psyche krankschreiben. Da ich mich in Elternzeit befinde habe ich davon abgesehen. Nun habe ich folgende Fragen: 1. Wenn ich während der EZ krankgeschrieben werde und die Krankmeldung über die EZ hinaus weiter besteht, auf welcher Grundlage wird das Krankengeld berechnet? Nach Elterngeld oder Lohn vor der Elternzeit? 2. ich würde gerne versuchen zu arbeiten. Wenn ich es aber nicht schaffe 4 Wochen zu arbeiten habe ich dann Anspruch auf Krankengeld (habe gelesen es gibt einen Bemessungszeitraum von 4 Wochen)? Auf welcher Grundlage wird das Krankengeld berechnet wenn ich zB nur 1 Woche arbeiten kann? Vielen Dank vorab.
Hallo, 1.In der EZ bekommen Sie nichts, danach nach dem dann aktuellen Lohn. 2. Ich denke, Ihr Arzt will Sie krankschreiben. Wenn Sie anfangen zu arbeiten und dann direkt die Krankmeldung vorlegen, hat das zumindest ein Gesch,äckle. Die Krankenkasse kann den Arzt zur Auskunft auffordern und das kann zu einer Pflicht zur Zurückzahlung führen. Liebe Grüße NB
Hallo, In der EZ ruht der Vertrag, entscheidend ist es ab dem ersten Tag nach der EZ. Sie erhalten also 6 Wo. Lohnfortzahlung gemäß dem laufenden Vertrag (wenn VZ müssen Sie auch VZ zur Verfügung stehen und das KInd fremdbetreuen lassen). Liebe Grüße NB
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