Fani82
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich bin arbeitslos seit 01.07.17 bin aber zuvor ins Krankengeld bis zum eintreten des Mutterschutz. Danach habe ich Elterngeld bezogen. Während der gesamten Zeit war ich weiterhin bzw fortlaufend krank geschrieben. Das Krankengeld habe ich vor der Elternzeit 39 Wochen bezogen. Kann ich nach der Elternzeit das Krankengeld weiter beziehen? Anspruch hat man ja eigentlich 79 Wochen. Meine Kasse verneint es...
Hallo, es ist zunächst einmal zu klären, wie Sie überhaupt krankenversichert sind. Da Sie keinen Arbeitgeber haben, eendet eigentlich die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie kein Elterngeld mehr bekommen. Liebe Grüße NB
cube
Wieso warst du denn während der EZ krankgeschrieben? Hast du in TZ gearbeitet und hast diese für den AG benötigt? Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Ruhenswirkung tritt NICHT ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit erzielt worden ist.
Felica
Irrtum, du hattest keine EZ. Den ohne AG auch keine EZ. Da du zudem scheinbar nicht arbeitsfähig bist, also keinen Anspruch auf ALG1 hast, ist auch die KK raus. Kläre also erst den Anspruch auf ALG1.
cube
Stimmt! Hab ich glatt "vergessen" über die AU während EZ.
Fani82
Und nach dem Elterngeld steht mir nicht mehr das Krankengeld zu? Ich bin nahtlos auf dieselbe Krankheit krank geschrieben... Ich dachte das ALG1 würde dann weiter Ruhen bis die 78 Wochen "verbraucht" sind.
Felica
Das Problem ist aber, das du nur weiter eigenes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld bist, wenn du auch Anspruch auf ALG1 hast. Für die Versicherung warst du nun während des Elterngeldes Hausfrau, die eben zufälligerweise eine AU hatte und EG bezogen hat. Über das EG warst du auch Krankenversichert. Wäre anders wenn du in in EZ gewesen wärst. Da du aber keine EZ hattest mangels AG, bist du vom Status her Hausfrau. Damit müsstest du dich jetzt entweder über deinen Mann versichern, ALG1 beziehen oder dich selbst versichern. Die AU dazwischen tut gar nichts zur Sache. Stellt sich eh die Frage wozu die eigentlich ausgestellt wurde. Was du alternativ prüfen lassen solltest wäre ob du Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hast, die könnte je nachdem evtl greifen. ALG1 setzt voraus das du auch eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Fani82
Vielen Dank für deine schlüssige Antwort :-)
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