Ronja2601
Guten Tag, bekomme ich in der Elternzeit (kein Bezug von Eltergeld mehr) auch Krankengeld, wenn die Krankmeldung vor der Elternzeit begann und 6 Wochen verstrichen sind. Viele Grüße, Ronja
Hallo, der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Ruhenswirkung tritt nicht ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist. Das Krankengeld wird nach § 3 Nr. 5 BEEG auf das EG angerechnet. Liebe Grüße NB
chrissicat
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Du erhältst es, wenn du aus krankheitsbedingten Gründen kein Entgelt mehr erhältst. Wenn du in Elternzeit bist, ist jedoch nicht die Krankheit sondern die Elternzeit der Grund für deinen Entgeltausfall.
User-1722183313
Arbeitest du während der EZ in Teilzeit?
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