Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld in Elternzeit

Ronja2601

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Guten Tag, bekomme ich in der Elternzeit (kein Bezug von Eltergeld mehr) auch Krankengeld, wenn die Krankmeldung vor der Elternzeit begann und 6 Wochen verstrichen sind. Viele Grüße, Ronja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Ruhenswirkung tritt nicht ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist. Das Krankengeld wird nach § 3 Nr. 5 BEEG auf das EG angerechnet. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Du erhältst es, wenn du aus krankheitsbedingten Gründen kein Entgelt mehr erhältst. Wenn du in Elternzeit bist, ist jedoch nicht die Krankheit sondern die Elternzeit der Grund für deinen Entgeltausfall.


User-1722183313

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Arbeitest du während der EZ in Teilzeit?


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