Wenn ich also vor der Elternzeit (ohne Elterngeld) arbeitsunfähig bin und 42 Tage verstrichen sind, bekomme ich das Krankengeld dann auch weiterhin, wenn die Elternzeit nach z.B. 45 Tagen (Krankheit) startet? Und dann auch z.B. noch nach 3 Monaten (solange ununterbrochen AU) währen der dann gegebenen Elternzeit (ohne Elterngeld)? Vielen Dank für eine Rückmeldung, Grüße, Ronja
von Ronja2601 am 24.05.2023, 16:43