Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Krankengeld:

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - Krankengeld:

Ronja2601

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Wenn ich also vor der Elternzeit (ohne Elterngeld) arbeitsunfähig bin und 42 Tage verstrichen sind, bekomme ich das Krankengeld dann auch weiterhin, wenn die Elternzeit nach z.B. 45 Tagen (Krankheit) startet? Und dann auch z.B. noch nach 3 Monaten (solange ununterbrochen AU) währen der dann gegebenen Elternzeit (ohne Elterngeld)? Vielen Dank für eine Rückmeldung, Grüße, Ronja


3wildehühner

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Hättest du denn in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet?


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