Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Reservierungsgebühr Kindergarten bei Nichtantritt einbehalten

Frage: Reservierungsgebühr Kindergarten bei Nichtantritt einbehalten

luna11

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben für unser Kind in einem privaten Kindergarten einen Platz angefragt,wir wurden dort vorgemerkt und sollten für die Reservierung des Platzes eine Anmeldegebühr in Höhe von 500 Euro bezahlen, das war ca. 12 Monate vor dem Kindergartenstart. Da KiGa-Plätze hier rar sind haben wir auch einen zweiten KiGa angefragt und uns nach der Zusage für diesen entschieden. Im privaten Kindergarten haben wir schriftlich u telefonisch abgesagt, Absage wurde uns auch schriftlich bestätigt, der Platz ist somit wieder frei geworden. Die Reservierungsgebühr wurde einbehalten, ist das rechtens oder haben wir ggf. die Möglichkeit, diese zurück zu fordern? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fraglich ist, was im Vertrag steht o mündlich (vor Zeugen, wobei jeder, der nicht Inhaber ist, Zeuge ist) . Ansonsten was eben zu dieser Gebühr gesagt wurde. Wofür sie sein soll. Dann stellt sich die Frage nach Wucher, § 138 BGB o Verstoß gegen die guten Sitten, § 242 BGB. Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den allgemeinen Umständen ab. Liebe Grüße NB


Belly-Monkey

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Wenn es eine Gebühr dafür war, dass die Einrichtung das Kind auf die Warteliste setzt, wirst du diese wahrscheinlich nicht zurückfordern können, da die Einrichtung dieser Aufgabe ja nachgekommen ist. Das Geld war ja für die Reservierung und nicht für die in Anspruchnahme eines Platzes. Ob 500€ für das Schreiben eines Namens auf eine Liste seriös ist, ist wieder eine andere Geschichte. Aber wer es bezahlt...


mamavonbaby

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Schau in deinen Vertrag. Ich hatte mein Kind an einer Privat-Schule angemeldet und da stand drin für den Fall das sie mir absagen, dann bekomme ich die Anmeldegebühr zurück...wenn ich absage, dann nicht.


luna11

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@mamavonbaby: Wir haben noch keinen Vertrag bekommen oder geschlossen und zudem gibt es in Verträgen auch immer wieder unwirksame Klauseln, daher werden auch Eheverträge, Mietverträge usw. immer wieder in Teilen für ungültig erklärt. Hier hilft leider nicht nur ein Blick in den Vertrag sondern die Einschätzung einer Juristin/ eines Juristen. Zudem hätte ich natürlich erwähnt, wenn die Gebühr aufgrund irgendeiner Klausel im Vertrag fällig geworden wäre. Sie ist aber lediglich per Email als Reservierungsgebühr gefordert worden.Auf der Homepage steht auch, dass bei einer Anmeldung auf die Warteliste eine Reservierungsgebühr fällig wird. Dennoch weiß ich noch immer nicht, ob diese erstattungsfähig ist und wie die Rechtslage (nicht die Meinung von Laien) dazu ist.In Verträgen kann Vieles stehen, ob es gültig ist, entscheidet nicht immer die Person, die den Vertrag verfasst hat ;-)


luna11

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@ Belly-Monkey: Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ironie off


User-1736455377

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Naja, die Gebühr wurde verlangt u gezahlt. Von einer Rückerstattung steht da nichts. Was ist also fraglich daran? Ich persönlich hätte vor Zahlung so etwas ja nachgefragt. Du kannst mal in die AGB“ gucken. Sollten auf der Homepage stehen. Ansonsten bliebe ja nur ein Verstoß gegen die guten Sitten. Da solche Dinge/Zahlungen ab bei privaten Einrichtungen nicht unüblich sind, fällt das wohl eher weg. Und nur zu Deiner Info: das hier ist ein öffentliches Forum - Beiträge von Foristen erlaubt bzw. erwünscht. Wenn du nur Expertenmeinung willst, musst du dir einen eigenen Anwalt suchen - ein Beratungsgespräch kostet idR auch nicht mal 500 Euro :-)


Ani123

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Was sagt denn die private Kita selbst dazu? Haben Sie nachgefragt, wann die 500 € zurück erstattet werden? Ich würde das nachfragen. Scheinbar steht dazu nichts im Schreiben. Daher wäre die Erklärung der Kita dazu gut. Vielleicht wird es ihnen in den nächsten Tagen erstattet? Ansonsten gibt es bestimmt eine Erklärung dafür warum das nicht so ist. Bevor ich einen Anwalt einschalte würde ich direkt bei der Kita anfragen.


User-1736455377

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Wenn sonst nirgendwo etwas zu evt Rückzahlungen steht/stand, wäre deren Antwort auf eure Nachfrage ja die Basis für eine Frage an Fr. Bader. Ich gehe mal davon aus, ihr habt dort nachgefragt? Das wäre ja der erste und logische Schritt.


luna11

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Es heißt in deren Schreiben "non refundable enrollment fee". Ist eine englischsprachige Einrichtung und ein halber Monatsbeitrag war diese "enrollment fee".


User-1736455377

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Ok - also keine Rückerstattung. Da werdet ihr auch rechtlich nichts gegen tun können. Das die Gebühr nicht rückerstattet wird, wurde mitgeteilt - mit Überweisung des Betrags habt ihr dies anerkannt. Da so eine Gebühr eben von privaten Einrichtungen erhoben werden darf u „nur“ die Hälfte eines kompletten Beitrags beträgt, sehe ich auch nicht, dass dies unverhältnismäßig wäre. Ich fürchte, da habt ihr Pech u das Geld ist futsch.


JWR123

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Also wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, kam noch kein Vertrag zustande. Dann müsstest du nicht zahlen. Allerdings hast du per Email der Reservierung zugestimmt. Da wäre die Frage was wurde da per Email ausgetauscht und was hast du in Textform zugestimmt. Ohne den Vertrag zu kenne schwer zu sagen. Grundsätzlich kenne ich das mit der Reservierung und der Gebühr. Bei privaten Kindergärten üblich und sind immer so um die €500. Aber wenn du nicht unterschrieben hast, ist kein Vertrag zustande gekommen. Da du dich immer darauf berufen kannst, du wusstest das mit der Gebühr nicht, man hat dich nicht darüber informiert. Außer die haben dir eine email geschickt und in dieser steht das mit der Gebühr und du hast den Platz dann bestätigt. Dann wusstest du von der Gebühr. Fraglich trotzdem ob es wirksam wäre


User-1736455377

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Sie schreibt doch, dass die Gebühr per Mail als "nicht erstattbar" deklariert wurde - also zu behaupten,.man habe das mit dem "non-refundable" nicht gewusst, fällt weg. Und ganz ehrlich: "das mit der Gebühr habe ich nicht gewusst - aber ich hab mal trotzdem 500 Euro überwiesen"?... deine Begründungen hier sind in sich nicht logisch. Mit Überweisung der Gebühr wurde also eine Vereinbarung darüber getroffen, dass dieser Platz bis zur entgültigen Vertragsunterzeichnung (oder eben Absage) keinem anderen Kind/Elternteil angeboten werden wird.


zweizwerge

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Hallo, natürlich ist das rechtens. Abgesehen davon, dass die Problematik ja bekannt war "non-refundable enrollment fee" und natürlich mit der Reservierung ein Vertrag über die Reservierung geschlossen wurde... die Gebühr ist genau dafür da, dass Leute sich eintragen lassen und später wieder abspringen, weil es woanders besser oder billiger ist. Das macht Aufwand, es macht andere Interessenten unglücklich und schreckt sie evtl. ab. Ich sehe also noch nicht mal einen moralischen Anspruch auf Rückzahlung.


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