Mitglied inaktiv
Nachtrag!!! Ich bin bei dem Arbeitsamt eingetragen da ich eine MOnat vor dem Mutterschutz Arbeitslosengeld bekommen habe. Muß ich mich jetzt trotzdem wieder dort melden? Habe ja 3 Jahre Elternzeit beantragt
Hallo, wenn Sie arbeitslos sind, können Sie nicht Erziehungsurlaub nehmen, dass können nur die, die einen Arbeitgeber haben. Außerdem erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, wenn das Kind da ist und Sie dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen, Sie also nicht arbeiten wollen/ können. Wenden Sie sich and en Sachbearbieter. Gruß, NB
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